Einige EU-Mitgliedsstaaten wollen, dass die bereits praktizierte Aufzeichnung von PNRs, unter denen Fluggesellschaften viele Informationen rund um die Buchung speichern, ausgedehnt wird. Als Argument führt man an, dass man dies zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren Verbrechen benötigen würde.
Konkret geht es um die API-Daten, die unter anderem Name, Geburtsdatum, Nationalität, Informationen zum Gepäck und gegebenenfalls auch Passadaten beinhalten. Bislang übermittelten die Airlines zwar eine PNR-Liste, jedoch viele eben keine API-Datensätze. Das wollen einige EU-Staaten geändert sehen und die Fluggesellschaften dazu verpflichten, dass diese auch die im Zuge des Check-ins (egal, ob dieser online oder am Schalter erfolgt) erhobenen Daten, ebenfalls in eine zentrale Datenbank einspeisen.
Das Vereinigte Königreich verlangt bereits heute von Airlines, die in deren Hoheitsgebiet landen wollen, dass derartige Informationen vorab elektronisch übermittelt werden. Zumindest offiziell soll dadurch die Arbeit der Grenzpolizei erleichtert werden.
Während der Corona-Pandemie hat sich Deutschland Ärger mit der EU-Kommission eingehandelt, denn man ermöglichte den Gesundheitsbehörden die PNR-Daten auszuwerten. Dafür gab und gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die Bundesrepublik stellte die rechtswidrige Praxis zunächst nicht ein, lenkte jedoch ein, nachdem Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren sowie eine Klage in Aussicht gestellt hatte.
Missbräuchliche Nutzung von PNR-Datensätzen ist also jederzeit möglich und das Beispiel Deutschland zeigt, dass es lediglich eine Art „Vorwand“ braucht und ob eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist oder nicht spielt dann sowieso keine Rolle. Eigentlich ist die Einsicht in die PNR-Sätze nur mit konkretem Verdacht bei schweren Verbrechen sowie Terrorismusverdacht zulässig.
Allerdings scheint bei der Politik ein grundsätzlicher Denkfehler vorzuliegen, denn das jahrelange Drängen rund um die PNRs zeigt auch, dass gar nicht in Erwägung gezogen wird, dass potentielle Terroristen bzw. gesuchte Verbrecher andere Verkehrsmittel als das Flugzeug nutzen könnten. Reisen diese beispielsweise mit der Bahn, dem Fernbus, dem Schiff oder aber mit dem Auto, bringt die PNR-Aufzeichnung, die der Luftfahrt abverlangt wird, rein gar nichts.