Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Verspätungen, die aufgrund randalierender Passagiere entstehen, nicht entschädigungspflichtig sind. Die Höchstrichter stuften dies als „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne der Fluggastrechteverordnung ein.
Konkret ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Fluggast und TAP Air Portugal. An Bord randalierte ein Passagier und biss gar andere Reisende. Die Crew schritt ein, jedoch entschied sich der Kapitän zu einer außerplanmäßigen Zwischenlandung, um den Störenfried ausladen zu können. Die Folge daraus war, dass alle anderen Passagiere verspätet an ihrem Ziel angekommen sind. Der EuGH bestätigte die Rechtsansicht der Vorinstanzen.