In Kürze eröffnet Eurowings Europe in Prag eine neue Basis, jedoch bietet man dem Personal Löhne an, die auch für tschechische Verhältnisse sehr niedrig sind. Die Flugbegleiter der österreichischen Fluggesellschaft sollen für ein Grundgehalt von brutto 857 Euro pro Monat arbeiten.
Eine Vollzeitanstellung ist gar nicht vorgesehen, denn man beabsichtigt das Kabinenpersonal lediglich in Teilzeit zu beschäftigten. Zwar gibt es leistungsabhängige Gehaltsbestandteile, jedoch fallen diese auch im Vergleich mit Mitbewerbern wie Buzz niedrig aus. Das Unternehmen, ein Mitglied der Lufthansa Group, selbst schreibt, dass während der Hochsaison der Bezug aus bis zu 50 Prozent variablen Gehaltsbestandteilen bestehen wird.
Für die ersten 70 Flugstunden zahlt Eurowings Europe in Prag lediglich 4,70 Euro pro Flugstunde drauf. Danach gibt es zwischen 71 und 110 Flugstunden 9,30 Euro und ab 110 Stunden 14 Euro pro Stunde. Aufgrund der momentanen Lage rund um Corona ist es sehr schwierig die 70er Schwelle zu überschreiten.
Beispielsweise für Standby-Dienste werden für die ersten 70 Flugstunden nur 90 Cent pro Stunde bezahlt. Anschließend 1,80 Euro pro Stunde und ab 110 Stunden gibt es dann 2,70 Euro pro Stunde. Bei allen genannten Werten ist zu berücksichtigen, dass beim Erreichen der nächsten Stufe nicht ab der ersten Stunde der höhere Wert bezahlt wird, sondern nur für jene, die die Schwelle überschreiten.
Lediglich zwischen April und Oktober sollen die Eurowings-Europe-Flugbegleiter in Prag in Vollzeit beschäftigt werden. Außerhalb der genannten Monate reduziert sich der Beschäftigungsumfang auf bis zu 80 Prozent Teilzeit. Das hat natürlich Auswirkungen in der Geldbörse der Mitarbeiter, zumal im Winter traditionell weniger geflogen wird, kann dies auch nicht über mehr Flugstunden und damit verbundene variable Gehaltsbestandteile “wettgemacht” werden.
Zu erwähnen ist auch, dass Eurowings Europe auf Basis des österreichischen Rechts in Prag Spesen bezahlen wird. Diese machen 2,75 Euro pro Stunde außerhalb der zugewiesenen Homebase aus und sind steuerfrei. Diese Gelder sind vom Gesetzgeber für Speisen, Getränke und sonstige Verpflegung gedacht. Es gibt allerdings keine Vorschrift, die dem Arbeitnehmer vorschreibt, dass dieser seine Jause unterwegs kaufen muss. Die kostengünstigere Mitnahme von zu Hause ist ebenfalls zulässig.

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