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Geisteraktie von Air Berlin erlebt unheimlichen Höhenflug

Eine Fluggesellschaft, die nicht fliegt und noch dazu pleite ist, scheint derzeit bei Börsenspekulanten interessant zu sein. Die Rede ist von Air Berlin, denn das noch immer börsennotierte Papier legte in den letzten Tagen auffällig stark zu. Im August 2017 musste die damals zweitgrößte Fluggesellschaft Deutschlands Insolvenz anmelden und befindet sich seither in Abwicklung. Allerdings wird die Aktie noch immer an der Börse gehandelt und es gibt tatsächlich Spekulanten, die dieses Papier erwerben und das ungeachtet dessen, dass schon lange kein Geschäftsbericht mehr veröffentlicht wird und eigentlich jedem klar sein sollte, dass sich Air Berlin in Abwicklung befindet. Innerhalb eines Jahres konnte die Aktie an der Börse Stuttgart um stolze 198,1 Prozent zulegen. In den letzten vier Wochen war das Papier besonders stark gefragt und steigerte sich um 210 Prozent. Innerhalb der letzten sieben Tage lag der Wertzuwachs bei 63,2 Prozent. Selbstverständlich ist das Papier ein so genannter Penny-Stock und die Kursgewinne spielen sich im Cent-Bereich ab. Die Air-Berlin-Aktie hatte am 22. Jänner 2020 an der Börse Frankfurt mit 0,0026 ihr 52-Wochen-Tief. Am 16. November 2020 wurde das Papier mit 0,0260 Euro gehandelt. Ein beachtlicher Anstieg, wenn man bedenkt, dass das Unternehmen pleite ist und sich in Abwicklung befindet. Am Donnerstag pendelte sich der Kurs bei etwa 21 Cent ein. Dass es Spekulanten gibt, die sich für insolvente Firmen interessieren, ist besonders in Deutschland kein Einzelfall. Die wohl berühmteste „Geisteraktie“ war jene der IG Farbenindustrie AG. Im Jahr 1952 wurde die Liquidation angeordnet und 1955 beschloss die Hauptversammlung die Abwicklung.

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Berlin will Terminal 5 temporär schließen

Die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH wird das Terminal 5 („Ex-Schönefeld“) in Kürze vom Netz nehmen. Allerdings nicht kurzfristig, sondern voraussichtlich am März 2021 und dann für zumindest ein Jahr. Das Passagieraufkommen ist wesentlich niedriger als erwartet. Das bedeutet, dass auch Carrier wie Ryanair und Wizzair in das Ende Oktober 2020 eröffnete Terminal 1 umziehen werden. Vor der Corona-Pandemie ging man davon aus, dass die Kapazität der Neubauten T1 und T2 nicht ausreichen werden und entschied daher, dass die alten Schönefeld-Abfertigungsgebäude noch einige Jahre genutzt werden sollen. Parallel dazu sollten Erweiterungen rund um die Terminals 1 und 2 errichtet werden. Das Fluggastaufkommen hält sich am BER – eben aufgrund der Corona-Pandemie – in sehr eng gesteckten Grenzen. Dies hatte zur Folge, dass man das eigentlich betriebsbereite Terminal 2 erst gar nicht eröffnet hat, jedoch zunächst darauf verzichtet hatte die Kapazität des Terminals 5 vom Netz zu nehmen. Das ändert sich nun, denn laut Berliner Morgenpost will Airport-Chef Engelbert Lütke Daldrup am Freitag beim Aufsichtsrat die Genehmigung für die temporäre Schließung der ehemaligen Schönefeld-Gebäude einholen. Der gesamte Flugbetrieb soll dann vorläufig im Terminal 1 abgewickelt werden. Auch besteht die Möglichkeit, dass die BER-Gesellschaft bei steigender Nachfrage einen anderen Weg gehen könnte. Anstatt des Terminals 5 könnte das T2, das sich rechts neben dem T1 befindet, in Betrieb genommen werden. Derzeit ist jedoch nicht absehbar wie hoch das Fluggastaufkommen im Sommer 2021 sein wird. Theoretisch wäre es natürlich auch möglich, dass sowohl das T5 reaktiviert wird als auch das T2 eröffnet wird. Mit Stand

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Finanzlage: Daldrup drohte mit der Schließung des BER

Es klingt wie ein Schildbürgerstreich: Der Flughafen Berlin-Brandenburg ist noch nicht einmal drei Wochen in Betrieb und schon droht die Betreibergesellschaft mit der Schließung des Airports. Wie das funktioniert weiß man in Berlin ohnehin schon, denn mit dem Dichtmachen von Tempelhof und Tegel hat man ja schon Erfahrung im Zusperren von Flughäfen. Doch es geht knallhart ums Geld. Bereits unmittelbar vor der Eröffnung des BER wurde öffentlich bekannt, dass die Finanzlage der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH aufgrund der Corona-Pandemie sehr stark angespannt ist. Nicht nur, dass über die Jahre hinweg die Baukosten in Sachen BER aus dem Ruder gelaufen sind, nun kam dazu, dass die Einnahmen wegen stark reduziertem Angebot regelrecht weggebrochen sind. Das Unternehmen befindet sich im Eigentum der Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bundesrepublik Deutschland. Welchen Vorwurf will man denn Geschäftsführer Engelbert Lütke Daldrup wegen der momentanen Situation machen? Am besten überhaupt keinen, sondern die Vorwürfe sind bei den Entscheidungsträgern in der Politik besser aufgehoben. Dass der Geschäftsführer Alarm schlägt, dass es so finanziell nicht weitergehen kann, zeigt eher Verantwortungsbewusstsein. Man kann der BER-Gesellschaft so ziemlich alles in Sachen „Schlamperei in der Vergangenheit“ vorwerfen, aber für die Corona-Pandemie und die nochmals knallhart verschärften Einreisebedingungen der Bundesrepublik Deutschland kann das Team rund um Daldrup definitiv nichts. Eine Frage ist aber durchaus berechtigt: Wozu hat man denn mitten in der Coronakrise, nur zwei Tage vor dem deutschen „Lockdown light“, wissentlich, dass die Nachfrage wegen der bevorstehenden neuen Quarantänebestimmungen nochmals einknicken wird, überhaupt das Terminal 1 in Betrieb genommen? Das momentan

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Gericht: Airlines müssen Umrechnungsgebühren ausweisen

Viele Fluggesellschaften bieten bei der Buchung von Flugtickets, die in Fremdwährung bezahlt werden müssen, die Umrechnung und Bezahlung in Euro an. Bei manchen Anbietern ist der Wechselkurs nicht nur grottenschlecht, sondern ein nettes “Körberlgeld” für die Airlines. Dem schiebt nun das Landgericht Berlin einen Riegel vor. Der Bundesverband Verbraucherzentrale hatte geklagt, weil eine Fluggesellschaft die zusätzlichen Kosten, die für die Umrechnung von Britischem Pfund in Euro entstehen, nicht explizit ausgewiesen hatte. Die Konsumentenschützer vertreten die Ansicht, dass der Endpreis bereits zu Beginn der Buchung angegeben werden muss. Dabei beruft man sich auf die entsprechende Richtlinie der Europäischen Union. Das Landgericht Berlin schloss sich der Ansicht an. Erschwerend kommt dazu, dass die Zusatzkosten, die mittels schlechtem Wechselkurs generiert wurden, überhaupt nicht ausgewiesen wurden. Es wurde nicht darauf hingewiesen, dass bei Bezahlung in Euro ein zusätzliches Entgelt entsteht. Erst kürzlich verdonnerte das Kammergericht Berlin die Billigfluggesellschaft Easyjet dazu, dass bereits zu Beginn der Buchung der Preis für das Ticket genau aufgeschlüsselt werden muss. Das schließt auch das Ausweisen von Steuern und Gebühren ein, denn genau das machen auch Ryanair und Easyjet nicht. Im Erstattungsfall argumentiert der Kundenservice dann gerne damit, dass man ja gar keine Taxen bezahlt hätte. Auch in diesem Zusammenhang gibt es schon Urteile und zwar gegen Ryanair und Laudamotion.

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BER: AeroGround wird größter Bodenabfertiger

Die AeroGround Berlin hat mit der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg die Bodenabfertigungsdienste am neuen Hauptstadtflughafen übernommen. Damit wird die Tochtergesellschaft der AeroGround Flughafen München GmbH mit dem Umzug zum Marktführer im Bereich der Bodenverkehrsdienstleistungen am Berliner Airport. „Wir alle freuen uns darauf, mit der Lufthansa Gruppe, Eurowings und unseren anderen langjährigen Airline-Partnern am jetzt eröffneten Flughafen Berlin Brandenburg zusammenzuarbeiten und gemeinsam mit der Flughafengesellschaft den BER zu einem erfolgreichen Hauptstadtflughafen zu machen“, so Simon Batt-Nauerz, Geschäftsführer der AeroGround Berlin. Der langfristige Abfertigungsvertrag mit der Deutschen Lufthansa schließt auch die  Töchter Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines ein und beinhaltet ein Abfertigungsvolumen von etwa 20.000 bis 30.000 Flugbewegungen im Jahr. Das Leistungsspektrum der AeroGround Berlin umfasst dabei die vorfeldseitige Flugzeug- und Gepäckabfertigung, Frischwasser- und Toiletten-Service, vorfeldseitige Bustransporte für Passagiere und Crews sowie die Gepäckermittlung, wie man mitteilt.

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Ab 5. Mai 2021 ist Tegel „auch technisch kein Flughafen mehr“

Mit dem Start von Air-France-Flug AF 1235 endete am Sonntag eine Ära in Berlin: Der Flughafen Tegel wird nun keine Flüge mehr abfertigen. In den kommenden sechs Monaten muss dieser aus gesetzlichen Gründen noch betriebsbereit gehalten werden, jedoch erklärt die Betreibergesellschaft, dass in dieser Zeit keine Flüge mehr in Tegel stattfinden können. „Heute, am 8. November 2020, endete ein besonderes Kapitel in der Verkehrsgeschichte der Hauptstadtregion. Von den Anfängen der Fliegerei bis zum Massentourismus per Flugzeug: alles hat in Tegel stattgefunden. Möglich gemacht haben das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flughafengesellschaft und Ihrer Partner am Flughafen. Sie haben Außergewöhnliches geleistet und den Flughafen unvergesslich gemacht. Die Architekturikone war für die Berliner jahrzehntelang das Tor zur Welt. Deshalb gab es keinen passenderen Abschied für Tegel als einem Flug der Air France“, so Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup. Theoretisch könnte der Otto-Lilienthal-Airport im Bedarfsfall bis inklusive Mai 2021 kurzfristig reaktiviert werden, aber die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Fall eintritt ist sehr gering. Nach Ablauf dieser Vorhaltefrist soll das Areal in einen neuen Stadtteil umgewandelt werden. Das sechseckige Hauptterminal steht unter Denkmalschutz und soll künftig eine Universität beherbergen. Da in den letzten Jahren nur noch sporadisch in Schuss gehalten wurde, steht zunächst eine Generalsanierung an. „Wir freuen uns sehr, dass wir heute mit Flug AF1235 nach Paris-Charles de Gaulle die Ehre haben, den Flughafen Berlin-Tegel als letzte Airline zu verabschieden. 60 Jahre lang waren wir eng mit ihm verbunden und sagen #DankeTXL! Mit den Flügen zum neuen Airport BER endet nun unsere Zeit in Tegel,

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Allerletzter Tegel-Flug wegen Corona ohne Besucher

Am 8. November 2020 wird Air France gegen 15 Uhr 00 den letzten Flug ab Berlin-Tegel durchführen. Dieses Ereignis ist allerdings aufgrund der Corona-Pandemie nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Betreibergesellschaft teilte mit, dass nur Inhaber von Tickets für diesen Flug sowie akkreditierte Medien das Areal betreten dürfen. Das Ereignis wird jedoch vom Rundfunk Berlin-Brandenburg live übertragen. Die Air France absolvierte am 2. Januar 1960 den ersten Linienflug nach Tegel mit einer Lockheed Super Constellation. Sechzig Jahre später schließt sich der Kreis, denn am 8. November um 15.00 Uhr startet ein Flugzeug der französischen Airline zum allerletzten Mal ab TXL in Richtung Paris. Morgen, Samstag 7. November 2020, verlassen die letzten Linienflüge den Flughafen Tegel. Am Sonntag, den 8. November 2020, schließt der Flughafen Berlin-Tegel, kurz TXL. Damit wird der gesamte Flugverkehr in der Hauptstadtregion am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt konzentriert. In der Nacht vom 7. auf den 8. November findet die dritte und letzte große Umzugswelle statt. 31 Airlines ziehen zum BER, darunter die Lufthansa-Gruppe mit Austrian, Swiss und Brussels Airlines sowie Air France und British Airways. Alle Airlines, die zum letzten Mal ab TXL fliegen, werden gebührend mit einer traditionellen Wasserfontäne der Feuerwehr verabschiedet. Die Lufthansa wird auf ihren allerletzten Flügen von und nach TXL (LH1954 München-Berlin bzw. LH1955 Berlin-München) ein Großraumflugzeug des Typs Airbus A350-900 einsetzen. Für den letzten Tag des Linienbetriebs wurden zudem mehrere Sonder- und Rundflüge ab TXL durch verschiedene Veranstalter organisiert. Die Flüge werden durch Eurowings und Sundair durchgeführt. Lesetipp: Fotoreportage “Danke, Berlin-Tegel!”

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Easyjet sondiert Staatshilfe in Deutschland

Die Billigfluggesellschaft Easyjet befindet sich in Gesprächen mit der deutschen Regierung über mögliche Staatshilfe. Firmenchef Johan Lundgren bestätigte gegenüber der Wirtschaftswoche, dass „die Verhandlungen konstruktiv“ verlaufen. Ein formeller Antrag wurde allerdings bis dato nicht gestellt. Er deutete lediglich an, dass es um einen „hohen Betrag“ gehen würde und verwies darauf, dass der Lowcoster allein in Berlin 1.000 Mitarbeiter habe. Wir haben eine große Präsenz in Deutschland, haben vor der Krise für einen gesunden Wettbewerb gesorgt und dafür viel Geld investiert“, so Lundgren gegenüber der Wirtschaftswoche. Die kriselnde Fluggesellschaft Easyjet spricht einem Bericht der „WirtschaftsWoche“ zufolge mit der Bundesregierung über Finanzhilfen. „Die Verhandlungen verlaufen konstruktiv“, zitiert das Blatt den Chef des britischen Billigfliegers, Johan Lundgren. Auf Anfrage erklärte eine Sprecherin des Unternehmens dazu: „Als paneuropäische Fluggesellschaft stehen wir in den Ländern, in denen wir tätig sind und Mitarbeiter beschäftigen, in regelmäßigem Kontakt mit allen Regierungen rund um die Unterstützungsmaßnahmen, die allen in Frage kommenden Unternehmen zur Verfügung stehen. Es wurde kein formeller Antrag auf Finanzierung gestellt. Wir sprechen weiterhin kontinuierlich mit all diesen Regierungen.“ Johan Lundgren forderte im Zuge der BER-Eröffnung auch, dass die Regierungen die Branche durch eine verbesserte Corona-Teststrategie unterstützen sollen. Beispielsweisen könnten Schnelltests für Reiseerleichterungen und möglicherweise für einen Anstieg der Nachfrage sorgen. Weiters fordert auch temporäre Senkungen der Steuern.

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Nochmals weniger Passagiere in Berlin

Aufgrund der Schließung des Airports Berlin-Tegel wird letztmalig über die Passagierzahlen der Berliner Flughäfen (plural) berichtet: Schönefeld und Tegel zählten im Oktober 2020 gemeinsam 581.322 Passagiere. Gegenüber September 2020 bedeutet dies einen Rückgang um 16,2 Prozent. Die Flughafengeschäftsführung führt dies auf die Lockdown-Welle, die Europa nach und nach überzieht. Weiters wurde durch neuerliche Reisebeschränkungen die Nachfrage stark eingeschränkt. Der Standort Schönefeld (seit 25. Oktober 2020 als BER bezeichnet) zählte 181.962 Passagiere. In Tegel waren es 399.630 Reisende. Im direkten Vergleich mit dem Vorjahresmonat verloren die Standorte fast 82 Prozent ihres Aufkommens. Für beide Flughäfen wurden 9.011 Flugbewegungen registriert, davon führte Schönefeld 3.428 und Tegel 5.583 Flüge durch. Verglichen zum Vorjahr bedeutet das ein Minus von 64,8 Prozent. Im Zeitraum von Januar bis Oktober wurden bisher insgesamt 8.619.913 Passagiere befördert. Davon rund 2.782.139 in Schönefeld und 5.837.774 in Tegel. Damit liegt das Passagieraufkommen bis einschließlich Oktober gegenüber dem Vorjahreszeitraum bei nur 28,3 Prozent. „Die äußerst schwierige Situation unserer Branche verschärft sich weiter. Angesichts massiver Reisebeschränkungen und der umfassenden Lockdowns in vielen Ländern wird es immer schwieriger, mit dem Flugzeug zu reisen. Flughäfen und Airlines stecken in einer Krise, deren Ende noch nicht abzusehen ist. Dass die Hauptstadtregion mit dem BER jetzt beste Voraussetzungen hat, um die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie optimal zu unterstützen ist zur Zeit nur ein geringer Trost. Um die schwere Krise zu überstehen, sind wir wie alle Flughäfen in Deutschland, auf die Unterstützung der Gesellschafter angewiesen“, erklärt Flughafendirektor Engelbert Lütke Daldrup.

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Schlappe: Zwei Gerichte kippen „Irland-Klausel“ von Lauda und Ryanair

In Deutschland erlitt Ryanair in Sachen Laudamotion gleich zwei empfindliche Schlappen vor den Landgerichten in Kleve und Berlin. Beide Gerichte kippten die „Irland-Klausel“ in der Beförderungsbedingungen. In Österreich fuhr bereits im Vorjahr das Landesgericht Korneuburg über diesen Passus. Geklagt hatte das Unternehmen RightNow, das auf den Ankauf von ungenutzten Flugtickets spezialisiert ist. Passagiere treten ihre Steuern und Gebühren an den Dienstleister ab und erhalten von diesem eine gewisse Summe ausbezahlt. RightNow holt sich dann das Geld von den Airlines und zieht nötigenfalls auch vor Gericht. Falls man damit nicht erfolgreich ist, bleibt der Dienstleister auf den Kosten sitzen, da mit dem Forderungsankauf die Passagiere sprichwörtlich „aus dem Schneider“ sind. Die Billigfluggesellschaften Ryanair, Easyjet und Wizzair weisen allerdings die Steuern und Gebühren auf ihren Tickets nicht aus. Man beruft sich darauf, dass die jeweilige nationale Rechtslage das alleinige Ausweisen des Endpreises zulässig machen würde. Die Folge daraus ist, dass wenn Fluggäste, die nicht geflogen sind, ihre Steuern und Gebühren zurück haben wollen, dann vom Kundenservice das Märchen aufgebunden bekommen, dass sie ja gar keine Taxen bezahlt hätten. Diverse Gerichte haben diese Praxis in Einzelfällen für unzulässig erklärt, denn die Steuern und Gebühren sind schlichtweg eingepreist, müssen jedoch von den Airlines nicht abgeführt werden, wenn der Flug nicht angetreten wurde. Ein nettes Körberlgeld für die Lowcoster. Insbesondere Ryanair hat etwas gegen Abtretung an Dienstleister, die dann genau dieses „Körberlgeld“ zurückholen. Allerdings sind Fluggesellschaften schlichtweg aus gesetzlichen Gründen verpflichtet die Taxen bei No-Show oder Storno auf Verlangen zu erstatten. Der Spezialanbieter konnte sich

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