
BGH-Entscheidung gegen Lufthansa: Vorläufiger Etappensieg für Condor
Der seit Jahren andauernde Streit zwischen Condor und Lufthansa über die Konditionen für Zubringerflüge zu Langstreckenflügen des Ferienfliegers Condor hat eine neue Wendung genommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass die bisherige Vereinbarung zwischen den beiden Airlines bis auf weiteres bestehen bleibt. Diese Entscheidung bringt vorläufig Klarheit in einen Konflikt, der seit der Corona-Pandemie im Jahr 2020 schwelt und das Verhältnis der beiden deutschen Fluggesellschaften stark belastet hat. Ein jahrelanger Rechtsstreit um Zubringerflüge Der Konflikt begann Ende 2020, als Lufthansa die Zusammenarbeit mit Condor kündigte, um sich stärker auf ihre eigene Tochtergesellschaft Discover Airlines zu konzentrieren, die das Geschäft mit Ferienflügen übernehmen sollte. Condor, eine ehemalige Tochtergesellschaft der Lufthansa, war darauf angewiesen, dass die größere Airline Zubringerflüge aus zahlreichen europäischen Städten für ihre Langstreckenflüge nach Frankfurt durchführt. Condor bietet hauptsächlich Urlaubsflüge zu Zielen weltweit an, während Frankfurt als Hauptdrehscheibe für den Ferienflieger dient. Die Kündigung der Zubringerkooperation seitens Lufthansa bedeutete für Condor, dass sie plötzlich höhere Kosten und organisatorische Herausforderungen zu bewältigen hatte, was zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen könnte. Die Lufthansa bestand darauf, dass Condor künftig die gleichen, weniger günstigen Bedingungen akzeptieren müsse, die auch für andere Kooperationspartner der Lufthansa gelten. Condor hingegen berief sich auf die besonders vorteilhaften Konditionen, die noch aus der Zeit stammten, als sie Teil der Lufthansa-Gruppe war. Diese Konditionen sicherten Condor günstige Zubringerflüge von Lufthansa, was für das Unternehmen eine entscheidende Grundlage für die Planung ihrer Langstreckenflüge darstellte. Der Weg durch die Instanzen Nach der Kündigung der Vereinbarung im Jahr 2021 zog Condor








