
ÖAMTC: Diese Rechte haben Reisende im Dezember 2020
Ein vorweihnachtliches Shopping-Wochenende in New York oder eine Fernreise zum Jahresende – was in den Vorjahren problemlos ging, ist nun durch die pandemiebedingten Maßnahmen unmöglich. Der österreichische Autofahrerclub ÖAMTC informiert in einem Gastbeitrag über die Möglichkeiten, die Individual- und Pauschalreisende haben. „Während des aktuellen Lockdowns darf eine Auslandsreise, sofern sie aufgrund zahlreicher Einreisebeschränkungen überhaupt möglich wäre, nur dann unternommen werden, wenn sie den Zwecken dient, zu welchen man die Wohnung verlassen darf. Das sind etwa berufliche Zwecke oder eine akut notwendige ärztliche Behandlung“, stellt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner klar. „Auch eine Reise oder ein Tagesausflug innerhalb Österreichs werden eher nicht vom Zweck der Covid19-Notmaßnahmen-Verordnung umfasst sein, wenn das zu Recht bestehende Grundbedürfnis auf Aufenthalt und Erholung im Freien auch in der Nähe gestillt werden kann.“ Zu bedenken ist auch, dass viele Beherbergungsbetriebe geschlossen sind. Außerdem rät das Außenministerium dringend von nicht notwendigen, vor allem touristischen, Reisen ab. Hat man für Dezember, nach Ende des Lockdowns in Österreich, eine Pauschalreise gebucht, gilt Folgendes: „Ein kostenloses Storno einer Pauschalreise ist möglich, wenn Urlaubsantritt und Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die Reise oder der Transport an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt sind. Liegt das Reiseziel jedoch nicht in einer zum Reiseantritt von der Pandemie betroffenen Region oder geht der Urlaub erst in einigen Wochen los, heißt es noch zuwarten“, sagt die ÖAMTC-Juristin. „Auch wenn die Gerichte erst in Zukunft zu den besonderen Umständen rund um die Corona-Pandemie Klarheit geben können – wir gehen davon aus, dass eine Fernreise zu Weihnachten unmöglich sein wird. Denn








