Gegen die Billigfluggesellschaft Wizz Air wurde seitens der ungarischen Wettbewerbsbehörde GVH ein Verfahren eingeleitet. Laut offizieller Mitteilung des Amts werden „wahrscheinlich unlautere Geschäftspraktiken im Online-Ticketverkaufsprozess“ genauer unter die Lupe genommen.
Unter der Geschäftszahl VJ/1/2023 führt die GVH ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen den Billigflieger. Die Behörde erklärte unter anderem, dass „möglicherweise Informationen auf ihren Online-Plattformen zurückhält (oder verzögert), die für die Wahl der Verbraucher relevant sind, um Ticketkäufer in Richtung teurerer Optionen zu beeinflussen“. Konkret geht es darum, dass Passagiere während dem Buchungsvorgang zum Kauf kostenpflichtiger Zusatzleistungen, die möglicherweise gar nicht notwendig wären, verleitet werden sollen.
Dabei hat man auch einen Tarif, der beispielsweise Priority und/oder aufgegebenes Gepäck inkludiert im Visier. Dieser wird laut GVH so dargestellt, dass es die günstigste Option sein soll und man Preisvorteile gegenüber der Einzelbuchung von Zusatzleistungen habe. Dies soll jedoch laut Behörde nicht in allen Fällen zutreffen. Auch behaupte Wizz Air während dem Buchungsvorgang, dass die Reservierung von Sitzplätzen genau jetzt günstiger sein soll als während dem Online-Check-In-Vorgang. Die Wettbewerbsbehörde vertritt die Ansicht, dass dies allenfalls bei den billigsten Tarifoptionen zutreffend ist, jedoch nicht bei den teureren, bei denen die Leistung eigentlich inkludiert wäre.
Weiters wirft die GVH dem Billigflieger vor, dass dieser „irreführende Bezeichnungen und andere technische Hilfsmittel“ einsetzen soll, um während dem Online-Check-In-Vorgang Passagiere zur kostenpflichtigen Buchung teurerer Sitzplätze verleiten soll. Dabei geht es auch darum, dass der Carrier angeblich gemeinsam gebuchte Reisende gezielt auseinandersetzen soll und eine Programmierung hinterlegt haben soll, die dazu führen könnte, dass für möglichst alle Personen auf der Buchung für das Zusammensitzen bezahlt werden muss.
Das gegen Wizz Air eingeleitete Verfahren kommt nicht rein zufällig, denn bereits im Herbst 2022 forderte die GVH die ab Ungarn tätigen Airlines dazu auf, dass diese ihre Verkaufspraxis bzw. ihre Werbung entsprechend anpassen. Die optionalen Zusatzleistungen müssten transparent und ohne Kaufdruck dargestellt werden. Damals kündigte sie an, dass sie bei ausbleibenden Fortschritten ein Wettbewerbsverfahren einleiten könnte, um zu prüfen, ob die Regeln des fairen Wettbewerbs eingehalten würden.
Abschließend betont die ungarische Wettbewerbsbehörde, dass die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens nicht zwangsläufig bedeutet, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Derzeit untersuche man den Sachverhalt und versucht diesen zu beweisen oder zu widerlegen. Die Frist für die Untersuchung beträgt drei Monate, die in begründeten Fällen zweimal um jeweils bis zu zwei Monate verlängert werden kann. Wizz Air wollte zu dieser Thematik keine Stellungnahme abgeben.