
Europaweite Sammelklage gegen Booking.com: Hoteliers fordern Schadensersatz wegen unlauterer Wettbewerbspraktiken
Ein breites Bündnis nationaler Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern hat sich zu einer europaweiten Sammelaktion gegen den Online-Reisevermittler Booking.com zusammengeschlossen. Diese gemeinsame Initiative wird von HOTREC, dem europäischen Dachverband des Gastgewerbes, nachdrücklich unterstützt. Hintergrund dieser beispiellosen Aktion ist ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. September 2024, das die sogenannten Paritätsklauseln der Plattform als Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht einstufte. Dieses Urteil eröffnet nun für Hotels in ganz Europa die Möglichkeit, Schadensersatz für die in den vergangenen Jahren erlittenen finanziellen Schäden geltend zu machen, was durch die von HOTREC unterstützte Sammelklage nun in großem Maßstab geschehen soll. EuGH-Urteil als Grundlage für Schadensersatzforderungen Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 markiert einen Wendepunkt im Verhältnis zwischen Online-Buchungsplattformen und den Beherbergungsbetrieben. Der EuGH stellte klar, daß Betreiber von Online-Plattformen zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen Hotels nicht länger dazu verpflichten dürfen, auf ihrer Plattform oder zu einem niedrigeren Preis anzubieten als jenen Gästen, die direkt beim Hotel buchen. Diese sogenannten Paritätsklauseln, die Booking.com in der Vergangenheit häufig angewendet hat, wurden somit als wettbewerbswidrig eingestuft. Für Hotels in ganz Europa ergibt sich aus diesem Urteil nun ein potenzieller Anspruch auf Schadensersatz für die finanziellen Einbußen, die sie durch die Anwendung dieser unzulässigen Klauseln erlitten haben. Österreichische Hoteliers könnten ebenfalls betroffen sein Auch in Österreich unterstützt der Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) diese europäische Initiative nachdrücklich. Johann Spreitzhofer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie der WKÖ, erinnert daran, daß sich der Fachverband in Österreich bereits vor zehn Jahren erfolgreich für ein gesetzliches Verbot








