Amely Mizzi

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Amely Mizzi

Neustart für einen Klassiker: Diamond Aircraft reaktiviert die Produktion der DA20i Katana in Österreich

Der österreichische Flugzeughersteller Diamond Aircraft reaktiviert die europäische Produktion eines seiner bekanntesten Modelle: die zweisitzige Schulungsmaschine DA20i Katana. Nach über zehnjähriger Produktionspause in Europa nimmt das Werk in Wiener Neustadt die Auftragsbücher für eine modernisierte Version des leichten Trainingsflugzeugs wieder auf. Dieser Schritt erfolgt als direkte Antwort auf eine wachsende Nachfrage von Flugschulen, Luftsportvereinen und Privatpiloten, die nach kosteneffizienten und zeitgemäßen Trainingsplattformen suchen. Die Entscheidung von Diamond Aircraft spiegelt einen umfassenderen Trend in der allgemeinen Luftfahrt wider: Angesichts eines anhaltenden Bedarfs an Pilotennachwuchs und dem gleichzeitigen Bemühen der Betreiber, veraltete Flotten zu ersetzen, setzen Hersteller verstärkt auf die Modernisierung bewährter Designs. Die neue DA20i Katana kombiniert die seit den 1990er-Jahren erprobte Faserverbundbauweise mit einem leistungsfähigen, modernen Antrieb und einem Avionik-Upgrade auf dem neuesten Stand der Technik, um die Lücke zwischen Basistrainern und komplexeren Flugzeugtypen zu schließen. Die Wiederbelebung des Modells unterstreicht die Verpflichtung von Diamond Aircraft gegenüber dem Ausbildungssegment, das den Grundstein für den Erfolg des Unternehmens legte und eine Modelllinie, die sich bis zur DA40-, DA42- und DA62-Familie erstreckt. Technologische Aufrüstung: Effizienz und digitales Cockpit Die Rückkehr der DA20i Katana nach Europa ist primär technologisch motiviert, um den modernen Anforderungen des Ausbildungsmarktes gerecht zu werden. Das Herzstück der Modernisierung ist die Rotax 912 iSc3 Sport-Triebwerk , ein Einspritzmotor, der die älteren Vergasermotoren der ursprünglichen Katana-Modelle ersetzt. Dieser Antrieb ist für seinen sparsamen Betrieb und die Fähigkeit bekannt, sowohl mit Flugbenzin (Avgas 100LL) als auch mit herkömmlichem Superbenzin (Mogas) betrieben zu werden. Der Umstieg auf das Einspritzsystem verspricht einen ruhigeren

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Tourismus in Wien: Deutliche Erholung bei Übernachtungen, aber Umsatzentwicklung zeigt gemischtes Bild

Die Tourismuswirtschaft der österreichischen Bundeshauptstadt Wien zeigt nach den Herausforderungen der Vorjahre klare Zeichen der Erholung, jedoch in einem komplexen Geflecht von Kennzahlen. Während die Zahl der Übernachtungen im September 2025 und im bisherigen Jahresverlauf signifikante Zuwächse verzeichnete, offenbaren die Umsatzzahlen der Beherbergungsbetriebe eine heterogene Entwicklung. Die Metropole etabliert sich weiterhin als starker Magnet für internationale Besucher, wobei insbesondere der deutsche und der heimische Markt sowie Überseemärkte wie die USA und die Ukraine maßgeblich zur Steigerung der Gästezahlen beitragen. Die gestiegene Kapazität an Hotelbetten und eine verbesserte Auslastung im September belegen die Attraktivität Wiens, doch der Blick auf die monatlichen und kumulierten Umsätze erfordert eine differenzierte Betrachtung der wirtschaftlichen Lage der Branche. Übernachtungszahlen im Aufwind: Wachstum über den Erwartungen Der September 2025 markiert einen starken Monat für den Wiener Tourismus. Mit insgesamt 1,7 Millionen Übernachtungen wurde ein beachtliches Wachstum von 10 Prozent im Vergleich zum September des Vorjahres erzielt. Diese positive Dynamik setzt sich im kumulierten Jahresverlauf fort: Zwischen Jänner und September 2025 zählte Wien 14,3 Millionen Gästenächtigungen, was einem Anstieg von 5 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2024 entspricht. Dieser Zuwachs ist ein klares Indiz dafür, dass Wien seine Stellung als eine der führenden europäischen Städtedestinationen festigen konnte. Die Nachfrage der internationalen Quellmärkte, die traditionell einen Großteil der Nächtigungen ausmachen, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Top-Märkte: Deutschland führt, Ukraine mit größtem Sprung Die Analyse der Herkunftsländer der Gäste verdeutlicht die Struktur des Wiener Tourismus. Der deutsche Markt bleibt mit 332.000 Übernachtungen im September und einem Zuwachs von 14 Prozent

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Optimierte Flugzeiten und neuer Check-in: Air Astana passt Service in Frankfurt an

Mit dem Beginn des Winterflugplans 2025/2026 am 26. Oktober führt Air Astana Änderungen bei den Flugzeiten und den Check-in-Modalitäten am Flughafen Frankfurt ein. Ziel ist die Optimierung des Reiseerlebnisses für Passagiere, die nach Kasachstan fliegen. Die im Juni 2025 neu eingeführte Nonstop-Verbindung von Frankfurt nach Almaty erhält eine deutliche Verschiebung der Abflugzeit. Anstatt am frühen Morgen um 8:30 Uhr startet Flug KC222 nun abends um 17:50 Uhr. Diese Anpassung kommt insbesondere Reisenden mit weiterer Anfahrt entgegen, da die Notwendigkeit einer nächtlichen Anreise oder einer Übernachtung in Flughafennähe entfällt. Die Ankunftszeit in Almaty ist für den nächsten Morgen um 4:40 Uhr Ortszeit geplant. Dies ermöglicht den Passagieren eine zeitnahe Weiterreise, Geschäftstreffen oder andere Aktivitäten am Ankunftstag in der kasachischen Wirtschaftsmetropole. Der Rückflug (KC221) startet in Almaty weiterhin vormittags um 11:10 Uhr und landet nachmittags um 15:30 Uhr in Frankfurt. Als weitere logistische Neuerung wird Air Astana am 26. Oktober 2025 innerhalb des Terminals 2 am Flughafen Frankfurt umziehen. Die Fluggesellschaft wird künftig im Bereich D des Terminals zu finden sein. Diese Positionierung ist strategisch gewählt, da sich der neue Check-in-Bereich direkt gegenüber den Self-Bag-Drop-Schaltern befindet. Der Umzug soll den Ablauf des Check-ins und der Gepäckaufgabe vereinfachen. Insgesamt bietet Air Astana im kommenden Winter einen stabilen Flugplan ab Frankfurt, der die Nonstop-Ziele Astana, Almaty und Uralsk umfasst. Über die Drehkreuze in Astana und Almaty können Reisende das erweiterte Streckennetz von Air Astana nutzen, das Verbindungen zu Zielen in Zentral- und Südasien sowie Fernost einschließt.

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Kritische Entscheidung in Extremer Höhe: Pilotenmanöver rettet A330 aus Turbulenzlage

Ein aktueller Untersuchungsbericht aus Südafrika beleuchtet einen schwerwiegenden Zwischenfall an Bord eines Airbus A330-300 der South African Airways auf dem Flug von Kapstadt nach Johannesburg am 27. Oktober 2024. Das Flugzeug, das mit 211 Passagieren und zwölf Besatzungsmitgliedern besetzt war, geriet in seiner maximal zulässigen Reiseflughöhe von 41.000 Fuß (Flight Level 410, kurz FL410) in starke Klarluftturbulenzen. Der Bericht schildert, wie die Maschine intensiv auf- und abschwang und drohte, in einen sogenannten Overspeed-Bereich zu geraten, was einer potenziellen Überschreitung der maximal zulässigen Fluggeschwindigkeit gleichkommt. Die kritische Situation zwang den verantwortlichen Piloten zu einer ungewöhnlichen Reaktion: der manuellen Deaktivierung des Autopiloten, ein Manöver, das den expliziten Anweisungen des Airbus-Bedienhandbuchs widersprach. Diese Entscheidung führte jedoch in der Folge zur Stabilisierung des Flugzeugs und zur sicheren Fortsetzung des Fluges, wenn auch vier Kabinenbesatzungsmitglieder leichte Verletzungen erlitten. Die Untersuchung der südafrikanischen Behörden zielt darauf ab, die Umstände und die korrekte Handhabung solcher Situationen in extremen Flughöhen zu bewerten. Dramatischer Zwischenfall in der Stratosphäre Die Situation an Bord der A330 mit dem Kennzeichen ZS-SXJ entwickelte sich in einer Höhe, die als „coffin corner“ (Sargnagel-Ecke) bekannt ist. In der maximalen Reiseflughöhe nähert sich die wahre Fluggeschwindigkeit des Flugzeugs sehr stark sowohl der minimal zulässigen Geschwindigkeit (Stall Speed) als auch der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Overspeed). Der Abstand zwischen diesen beiden kritischen Geschwindigkeiten, der sogenannte „Flight Envelope“, ist hier nur sehr gering. Turbulenzen, insbesondere die schwer vorhersehbaren Klarluftturbulenzen (Clear-Air Turbulence, CAT), können ein Flugzeug in dieser Höhe schnell in einen gefährlichen Geschwindigkeitsbereich drücken. Der Untersuchungsbericht hält fest, dass

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Winterflugplan: Der Münchner Flughafen baut Interkontinental- und Kurzstrecken aus

Mit dem Beginn des Winterflugplans am 26. Oktober 2025 stellt der Flughafen München seine strategische Ausrichtung als europäisches Luftverkehrsdrehkreuz erneut unter Beweis. Der bis zum 28. März 2026 gültige Plan umfasst ein Gesamtangebot von 184 Zielen in 68 Ländern, bedient von 81 Fluggesellschaften. Die Aufteilung in elf Inlandsziele, 119 Mittelstrecken- und 54 Fernstreckenverbindungen unterstreicht die ausgewogene Struktur des Münchner Netzwerks. Trotz der Herausforderungen, denen sich der globale Luftverkehrssektor gegenübersieht, zeigt der Airport ein anhaltendes Wachstum, insbesondere im Langstreckenbereich, der im ersten Halbjahr 2025 bereits einen Zuwachs von knapp neun Prozent verzeichnete. Die nun beginnende Winterperiode fokussiert auf die Reaktivierung wichtiger Interkontinentalrouten und die Erschließung neuer, attraktiver Urlaubs- und Geschäftsreiseziele auf der Mittelstrecke. Lufthansa Group verstärkt Langstreckenangebot Im Interkontinentalverkehr setzt die Lufthansa als Hauptakteurin am Drehkreuz München auf eine strategische Verdichtung und Reaktivierung von Verbindungen. Ein zentraler Neuzugang ist die Wiederaufnahme der Nonstop-Flüge in die saudische Hauptstadt Riad. Ab dem 26. Oktober 2025 wird die Verbindung dreimal wöchentlich mit einem Airbus A350-900 bedient. Diese Route, die bereits 2017 im Streckennetz der Lufthansa enthalten war, kehrt in einem Kontext zurück, in dem Saudi-Arabien verstärkt in seine wirtschaftliche und kulturelle Öffnung investiert. Für Geschäftsreisende sind die Flugzeiten so gelegt, dass sie eine gute Anbindung an das Lufthansa-Netzwerk ermöglichen. Die Wiederaufnahme der Verbindung fällt in das Jahr des 65-jährigen Jubiläums des Erstfluges von Lufthansa nach Saudi-Arabien, womit die Region ihre anhaltende Bedeutung für die Airline unterstreicht. Die Lufthansa Group, zu der auch andere Airlines wie Eurowings und ITA Airways gehören, steuert neben Riad auch

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Stabswechsel im Hamburger Flughafen-Aufsichtsrat: Christopher Schwieger übernimmt Vorsitz

An der Spitze des Aufsichtsrats der Flughafen Hamburg GmbH vollzieht sich ein personeller Wechsel: Dr. Christopher Schwieger ist mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 zum neuen Vorsitzenden des Gremiums ernannt worden. Er folgt in dieser Funktion auf Andreas Rieckhof, der zeitgleich in den Ruhestand getreten ist. Schwieger hat seine neue Aufgabe parallel zu seiner Berufung zum Staatsrat der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation angetreten, womit er die wichtige Verknüpfung zwischen politischer Führung und der operativen Steuerung des Flughafens sicherstellt. Dr. Christopher Schwieger bringt durch seine vorherige Position als Leiter des Amtes für Wirtschaft in der zuständigen Hamburger Behörde bereits umfangreiche Kenntnisse im Bereich Luftfahrt mit. In dieser Funktion verantwortete er bereits die ministerielle Zuständigkeit für den Luftverkehrssektor der Hansestadt. Zusätzlich übernimmt er nun die Rolle des Industriekoordinators des Senats, was seine zentrale Rolle in der Wirtschaftspolitik Hamburgs unterstreicht. Die Stadt Hamburg hält die Mehrheit der Anteile am Flughafen, was die Besetzung der Aufsichtsratsspitze mit einem Staatsrat als logischen Schritt erscheinen lässt. Sein Vorgänger, Andreas Rieckhof, war seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats und führte diesen seit September 2022 als Vorsitzender. Seine Amtszeit war geprägt von der Bewältigung der Herausforderungen der Corona-Pandemie und der Wiederbelebung des Flugverkehrs. Rieckhofs Wirken umfasste zudem die Initiierung von Maßnahmen zur Steigerung des Passagierkomforts, wie das Serviceprogramm HAM Upgrade. Wirtschaftssenatorin Dr. Melanie Leonhard würdigte Rieckhofs langjähriges Engagement für den Flughafen und die Luftfahrtbranche und betonte, dass Dr. Schwieger mit seiner Erfahrung wichtige Impulse für die zukünftige Entwicklung des Flughafens setzen werde.

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Flughafen Basel verzeichnet deutlichen Rückgang verspäteter Nachtstarts

Der EuroAirport Basel-Mulhouse meldet einen signifikanten Rückgang der Starts, die nach 23 Uhr erfolgen. Seit Inkrafttreten der Regelung am 1. Februar 2022, wonach Flugzeuge ihre Parkposition spätestens um 23 Uhr verlassen müssen, ist die Zahl der verspäteten Abflüge massiv gesunken. Im Jahr 2024 lag die Anzahl der Starts nach 23 Uhr (Pistenzeit) bereits über 60 Prozent unter dem Niveau von 2019. Dieser Trend setzte sich in den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 fort und führte zu einer Reduktion von mehr als 70 Prozent im Vergleich zu 2019. Die wirksame Reduzierung ist das Ergebnis einer Kombination von Faktoren: Die enge Kooperation mit den Fluggesellschaften, die verschärften Lärmgebühren und die aufsichtsrechtliche Durchsetzung der Bestimmungen. Von Januar bis Juli 2025 sanken die Starts nach 23 Uhr sogar nochmals um über 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2024. Besonders deutlich zeigt sich die Wirkung beim Zeitpunkt des Verlassens der Parkposition, wo ein Rückgang von 95 Prozent im Vergleich zu 2019 verzeichnet wurde. Nur in Fällen, in denen die Fluggesellschaften keine Verantwortung für die Verspätung tragen, sind spätere Abflüge zulässig. Als zusätzliche Anreize wurden die Lärmgebühren am Abend 2024 erhöht und 2025 weiter verschärft. Die zuständige französische Kontrollbehörde ACNUSA verhängte bis Juni 2025 Bußgelder in Höhe von über 3,7 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Bestimmungen. Trotz der Erfolge bei der Reduzierung verspäteter Abflüge belegt der parallel veröffentlichte Lärmnachweis 2024, dass die in der Schweiz geltenden Immissionsgrenzwerte (IGW) zwischen 22 und 24 Uhr weiterhin überschritten werden. Dennoch sind laut Bericht 49 Prozent weniger Personen in

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Boeing erhält Genehmigung zur schrittweisen Produktionssteigerung der 737 Max

Die amerikanische Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat dem Flugzeughersteller Boeing nach über einem Jahr intensiver Aufsicht und strenger Kontrollen die Erlaubnis erteilt, die Produktion seiner 737 Max-Flugzeugfamilie wieder zu steigern. Die von der FAA seit Anfang 2024 verhängte Obergrenze von 38 Flugzeugen pro Monat wurde aufgehoben, was dem Unternehmen einen schrittweisen Anstieg auf 42 Jets pro Monat ermöglicht. Dieser Schritt markiert einen wichtigen, wenn auch vorsichtigen Meilenstein für Boeing auf dem Weg zur Normalisierung des Geschäftsbetriebs und der Bewältigung eines Auftragsbestands von über 4600 Maschinen. Die Produktionsbeschränkung war nach dem Vorfall mit Alaska Airlines Flug 1282 verhängt worden, bei dem Anfang 2024 während des Fluges ein Rumpfteil abbrach, und hatte eine umfassende Überprüfung der Fertigungsprozesse und der Qualitätskontrolle bei Boeing ausgelöst. Die FAA bekräftigte, dass die erhöhte Aufsicht am Produktionsstandort in Renton, Washington, weiterhin aufrechterhalten wird. Lockerung der Beschränkungen nach intensiver Überwachung Die Entscheidung der FAA, die Produktionsbeschränkung anzuheben, folgt einer langen Phase der verschärften regulatorischen Aufsicht. Seit dem kritischen Vorfall an Bord des Alaska Airlines Fluges 1282, bei dem ein sogenannter Türpfropfen (door plug) im Flug herausgerissen wurde, hatte die FAA die Fertigungspraktiken von Boeing und die Koordination mit Zulieferern, insbesondere mit Spirit AeroSystems, einem Hauptlieferanten für Flugzeugrümpfe, genauestens geprüft. Die FAA hat nach eigenen Angaben umfangreiche Inspektionen des gesamten Montagesystems bei Boeing durchgeführt. Diese Überprüfungen zielten darauf ab festzustellen, ob das Unternehmen in der Lage ist, die Sicherheits- und Qualitätsstandards auch bei einem erhöhten Produktionsvolumen zu gewährleisten. Boeing selbst wertet die nun erteilte Genehmigung als einen Fortschritt

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Auszeichnung für Sicherheitsleistung am BER: Doppelsieg bei den OSPAs

Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) und sein Dienstleistungspartner Kötter Aviation Security sind mit einem Doppelerfolg bei den renommierten Outstanding Security Performance Awards (OSPAs) ausgezeichnet worden. Die internationalen OSPAs würdigen herausragende Leistungen und Führungsstärke im Sicherheitsmanagement. Das BER-Sicherheitsteam erhielt zusammen mit KÖTTER Aviation Security den Preis in der Kategorie „Herausragende Sicherheitspartnerschaft„. Zudem wurde Oliver Braun, Leiter Flughafensicherheit bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), als „Herausragender Sicherheitsmanager Inhouse“ geehrt. Die Jury der OSPAs würdigte insbesondere die außergewöhnliche Zusammenarbeit der Partner in einer kritischen Situation im Sommer 2024. Damals musste die Sicherheitsdienstleistung am Hauptstadtflughafen innerhalb weniger Tage neu übernommen werden. Diese kurzfristige Dienstleister-Übernahme sei durch gegenseitiges Vertrauen und Professionalität reibungslos gelungen. Die schnelle Integration von über 300 Mitarbeitenden des neuen Dienstleisters und das erfolgreiche Bestehen des Audits durch die Nationale Qualitätssicherungsstelle (NQS) wurden als Beleg für die hohe Qualität der Partnerschaft hervorgehoben. Die Auszeichnungen gelten als wichtiges Signal für die gesamte Sicherheitsbranche. István Szabó, Geschäftsführer Operations (COO) der FBB, betonte die außergewöhnliche Teamleistung, die zeige, was durch Professionalität, Engagement und Zusammenhalt möglich sei. Auch Andreas Kaus, Geschäftsführender Direktor der Kötter Aviation Security, hob hervor, dass man in der herausfordernden Situation schnell gehandelt und als ein Team funktioniert habe. Die Ehrungen unterstreichen, dass erfolgreiche Sicherheitsarbeit mehr denn je auf klarer Kooperation und gemeinsamer Verantwortung basiert.

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Tierische Passagiere: EuGH stuft verlorene Haustiere im Luftverkehr als „Reisegepäck“ ein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass für den Verlust eines Haustiers während eines internationalen Fluges die Haftungsregeln für verlorenes Reisegepäck gelten. Konkret urteilten die Richter in Luxemburg, dass die Hündin einer Klägerin, die vor dem Verladen in den Frachtraum eines Flugzeugs entlaufen und nicht wieder aufgefunden werden konnte, rechtlich als ein verlorenes Gepäckstück zu behandeln ist. Die Entscheidung (Rechtssache C-218/24) begrenzt damit den möglichen Schadensersatz für Tierhalter auf den Höchstbetrag, den internationale Abkommen für den Verlust von Koffern vorsehen. Dies betrifft alle Tiere, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in der Flugkabine mitreisen dürfen und stattdessen von der Fluggesellschaft zur Beförderung im Frachtraum übergeben werden. Der Präzedenzfall und die Klageforderung Dem Urteil des EuGH lag der Fall einer Frau zugrunde, die im Jahr 2019 gemeinsam mit ihrer Hündin einen Flug von Buenos Aires nach Barcelona gebucht hatte. Da das Tier die zulässigen Maße für die Kabine überschritt, übergab die Halterin ihre Hündin samt Transportbox dem Bodenpersonal der Fluggesellschaft, damit diese im Frachtraum befördert werden konnte. Auf dem Weg zum Flugzeug gelang es der Hündin jedoch, sich aus dem Transportbehälter zu befreien, wonach sie spurlos verschwand. Die Hundehalterin forderte daraufhin von der Airline einen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro. Die Fluggesellschaft wies diese Forderung als überzogen zurück. Sie argumentierte, dass die Haftung für den Verlust eines Tieres, das wie Fracht behandelt wird, durch das maßgebliche internationale Abkommen begrenzt sei. Die Airline verwies auf das sogenannte Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über

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