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Flugausfälle: Airhelp sieht keine Besserung in Aussicht

Im letzten Jahr gab es europaweit mehr als 244 Millionen verspätete Fluggäste. Verloren gegangenes Gepäck, lange Wartezeiten und Flugausfälle stellten viele Reisende auf die Probe. Tomasz Pawliszyn, Chef der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, rechnet weiterhin mit chaotischen Zuständen an europäischen Flughäfen. „Obwohl zahlreiche Fachkräfte fehlen, versuchen Airlines ihren Flugverkehr zu normalisieren. Während der Pandemie haben viele Menschen aus der Flugbranche ihre Jobs verloren und sich umorientiert – diese Arbeitskräfte fehlen jetzt. Zwar ist das Passagieraufkommen noch nicht ganz so hoch wie im Vorkrisenjahr 2019, doch der Fachkräftemängel ist und bleibt ein großes Problem im Luftverkehr. In den kommenden Monaten können wir nicht davon ausgehen, dass sich die Situation entschärfen wird. Viele Fluggäste wissen nicht, welche Ansprüche sie bei Verspätungen und Ausfällen geltend machen können. Wir sind uns bewusst, dass die Flughäfen und Fluggesellschaften unter Druck stehen. Dennoch müssen sie die Störungen selbst verantworten. Unsere Aufgabe als Fluggastrechteorganisation ist es, betroffenen Passagiere über ihre Fluggastrechte zu informieren und ihnen zu helfen, diese durchzusetzen.“ Auch weitere Streiks und Proteste werden erwartet „Nicht nur der Personalmangel, auch Streiks und Proteste beeinflussen Abläufe im Flugverkehr immer häufiger. Im vergangenen Jahr zählte Deutschland europaweit zu den Top 3 Ländern mit den meisten Flugstörungen. Es gab insgesamt fünf Streiks und das neue Jahr startete bereits mit einem weiteren am Berliner Flughafen. Hinzu kamen 2022 die Proteste der Klimabewegung “Letzte Generation“, die ebenfalls Einschränkungen zur Folge hatten. Auch hier erwarten wir keinen Rückgang der Protestaktionen.“ Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261 Ausfälle und Verspätungen

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Streik am BER: Diese Rechte stehen Passagieren zu

Die Gewerkschaft Verdi kündigt einen Streik der Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste, der Flughafengesellschaft und der Luftsicherheit am deutschen Hauptstadtflughafen BER für kommenden Mittwoch, den 25. Januar, an. Verdi rechnet mit einer hohen Beteiligung. Wahrscheinlich kommt es zu massiven Einschränkungen des Flugverkehrs von und nach Berlin. Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere haben. Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen „Durch den Warnstreik werden mehrere tausende Passagiere ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Betroffene haben ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Innerdeutsche Flüge können optional auf eine Bahnfahrkarte umgelegt werden. Wird die Fluggesellschaft von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist auf drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Außerdem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern.” Anspruch auf Entschädigungszahlung ist bei Flughafenpersonal

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ÖAMTC: Das sind die Neuerungen für Reisende ab 2023

Teuerungen sind in allen Bereichen des Lebens derzeit ein zentrales Thema – und im kommenden Jahr müssen sich auch Reisende auf Mehrkosten einstellen. „Viele werden die starke Preiserhöhung der Ungarnvignette zu spüren bekommen – die Monatsvignette wird beispielsweise um 70 Prozent teurer“, so ÖAMTC-Touristik-Expertin Dagmar Redel. Neuerungen wird es auch in Italien und Kroatien geben: Kroatien tritt dem Schengenraum bei und führt den Euro ein – eine Erleichterung für viele Reisende. Eine Eintrittsgebühr für Tagestouristen in Venedig wird hingegen nicht wie geplant ab 16. Jänner fällig, sondern voraussichtlich erst Mitte 2023 eingeführt.  Vignetten – höhere Preise in Ungarn und Slowakei, E-Vignette in der Schweiz  Zum Teil deutliche Preiserhöhungen gibt es mit Jahreswechsel bei den Autobahn-Vignetten in den Nachbarländern. In Ungarn verteuert sich die Monatsvignette für Pkw gleich um 70 Prozent auf 8.900 Forint (ca. 21 Euro), die Wochenvignette kostet nun 5.500 Forint (umgerechnet etwa 13 Euro), eine Verteuerung um 44 Prozent. Vergleichsweise moderat fällt die Preiserhöhung um fünf Prozent für die Jahresvignette aus, die nun 49.190 Forint (119 Euro) kostet.  Im Nachbarland Slowakei verteuert sich die Zehn-Tages-Vignette von zehn auf zwölf Euro, die Monatsvignette von 14 auf 17 Euro und die Jahresvignette von 50 auf 60 Euro. Die Schweiz bekommt im Laufe des Jahres 2023 eine elektronische Vignette. Ähnlich zu Österreich ist ein Parallel-Betrieb geplant – sowohl Klebe- als auch E-Vignette stehen dann zur Verfügung.  Kroatien – Euro und keine Grenzkontrollen, Italien – Eintritt in Venedig  Die Neuerungen 2023 für Kroatien stellen für viele Reisende eine Erleichterung dar: kein Geldwechsel mehr und

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Wintereinbruch an deutschen Flughäfen: Diese Rechte haben Passagiere

Wintereinbruch in Süddeutschland sorgt für Flugchaos in München und Frankfurt. Bei Verspätungen muss die Airline für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen. Der Wintereinbruch in Süddeutschland hat vergangenen Mittwoch zahlreichen Flugreisenden einen Strich durch die Rechnung gemacht: Am Flughafen München mussten 133 Flüge gestrichen werden. Auch an Deutschlands größtem Flughafen Frankfurt am Main kam es zu Beeinträchtigungen. Grund für die Probleme war vor allem die Glättegefahr, die Starts und Landungen zu gefährlich machte. Wintereinbrüche und Schneefall werden in den kommenden Monaten in Deutschland voraussichtlich noch häufiger für Verspätungen oder gar Ausfälle im Flugverkehr sorgen. Doch Flugreisende sind weder dem Wetter noch den Airlines schutzlos ausgeliefert, wie Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp erklärt.  Passagiere haben unter Umständen Anspruch auf eine Alternativbeförderung und Verpflegung  „Passagiere haben ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Wird die Fluggesellschaft von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere der Airline eine Frist von drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verzögerungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei

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ÖAMTC-Flugrettung: Drohnen für den medizinischen Transport

Drohnen sind dem Spielzeugstadium längst entwachsen. Durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten ist es naheliegend, sie auch im medizinischen Bereich einzusetzen. „Ganz im Sinne unserer Vision die Notfallrettung kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Zukunft des Gesundheitswesens mitzugestalten, setzten wir uns seit einiger Zeit intensiv mit dieser Thematik auseinander“, hält Reinhard Kraxner, Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung fest. „Die Idee ist, künftig medizinische Infrastruktureinrichtungen mit Prioritätsfracht – Blutkonserven, seltenen Medikamenten, Ausrüstung, Laborproben – rasch und kostengünstig zu versorgen.“ Gemeinsam mit dem niederösterreichischen Startup APELEON, der NÖ Landesgesundheitsagentur, Notruf NÖ sowie mit Unterstützung der Plattform für Gesundheitstechnologie von ecoplus, arbeitet die ÖAMTC-Flugrettung intensiv an der Umsetzung der Idee eines Medical Drone Services in Österreich. Bereits im kommenden Jahr sollen die ersten Testflüge durchgeführt werden. Für die Transportflüge soll eine in Niederösterreich erdachte und entwickelte Drohne von APELEON zum Einsatz kommen. „Das rein elektrisch betriebene Fluggerät hebt vertikal, wie ein Hubschrauber ab und sobald es in der Höhe ist, setzt es seinen Flug horizontal wie ein Flugzeug fort“, erläutert Andreas Fürlinger, Mastermind von APELEON. „In einem speziellen Frachtraum, der für den Transport von medizinischen Gütern geeignet ist, können in Zukunft bis zu zehn Kilogramm sicher transportiert werden.“ Die Beförderung mittels Drohnen ist nicht nur schneller, sondern auch sicherer, sauberer und nachhaltiger als auf der Straße. Hinzu kommt die zunehmende Spezialisierung von Krankenhäusern und Laboren, was auch zur logistischen Herausforderung wird. „Für uns in der NÖ Landesgesundheitsagentur steht die bestmögliche Versorgung und Betreuung unserer Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner immer an erster Stelle. Dafür ist es notwendig, dass wir uns laufend weiterentwickeln, und deshalb freuen wir uns

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FairPlane: Nicht auf Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung verzichten

Im Jahr 2022 hat der Flugbetrieb nach den von Corona geprägten Jahren wieder an Fahrt aufgenommen. Vor der Corona Pandemie waren Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden meist der Grund für Ärger auf Flugreisen. Im Jahr 2022 war die Annullierung das am häufigsten auftretende Problem. Zahlreiche Flüge wurden kurzfristig gestrichen. Leidtragende waren die Reisenden. In der FairPlane Gesamtbetrachtung der Problem Flüge im Zeitraum Jänner bis November 2022 waren 50,38 Prozent der Flüge annulliert und 35,57 Prozent der Flüge mehr als drei Stunden verspätet. Verpasste Anschlussflüge betrugen 8,21 Prozent, Umgeleitete Flüge 3,98 Prozent und Überbuchungen 1,85 Prozent. Passagierrechte und Ansprüche bei kurzfristigen Annullierungen Wenn die Fluglinie den Passagier weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert, kann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung (EU261/2004) bestehen. Die Höhe der Zahlung liegt zwischen 250, 400 oder 600 Euro und richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Der von der Annullierung betroffene Passagier hat zusätzlich zu der Ausgleichszahlung einen Anspruch auf : Ticketkostenrückerstattung, eine Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einen Rückflug zum ersten Abflugort. Wird eine alternative Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen von der Fluglinie nicht angeboten, kann selbst eine Ersatzbeförderung gebucht werden. Die Fluglinie sollte man vorab informieren und das auch dokumentieren. Die Kosten des Ersatzfluges muss das Luftfahrtunternehmen tragen. Während der Wartezeit auf einen Ersatzflug muss die Fluglinie Betreuungsleistungen erbringen: Speisen, Getränke, Unterbringung in einem Hotel, Fahrt vom und zum Flughafen. Meist erhalten betroffene Passagiere Gutscheine von der Airline. Müssen diese Ausgaben selbst bezahlt werden, können die Ausgaben bei der Fluglinie zur Erstattung eingereicht werden. Daher sollten alle

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Gastkommentar: Die Golfairline am Atlantik

Es hört sich an wie ein böses Märchen aus 1001 Nacht, ist aber knallharte Realität in Mitten der EU. Das kleine Portugal hat während der Pandemie TAP mit Zuschüssen von 3,2 Milliarden gerettet, mehr als jedes andere Land und das auch noch ohne Verpflichtung zur Rückzahlung. Das ist nur einer von vielen Punkten, die massives Unverständnis hervorrufen und einen dunklen Schatten auf Portugal werfen. Doch was spielt sich unbemerkt vom Rest Europas ab und wer sind die handelnden Akteure? In mehreren Teilen möchten wir die dunklen Ecken ausleuchten. Es hat sich alles zu gut angehört. David Neeleman, einer der erfolgreichsten Manager der Branche, stieg 2015 mit dem Konsortium Atlantic Gateway bei TAP ein, nachdem er erfolgreich bereits JetBlue, Azul, Westjet und Breeze gegründet hat. Die Flotte wurde als einer der ersten Europas mit A320neo und A330neo erneuert. Aufbruchsstimmung im ärmsten Land Westeuropas mit einem Mindestgehalt von rund 700 Euro pro Monat. Wenige Jahre später haben es Politik und lokale Akteure geschafft, das Bild komplett zu drehen, 3,2 Milliarden zu versenken und den kompetenten Manager zu verscheuchen. Niemand bezuschusst so viel in Europa wie Portugal und ist trotzdem so erfolglos. Doch was ist passiert? Aktuell hakt es an allen Ecken, eine der neuesten Flotten in Europa macht Probleme, das Personal streikt, die Airline ist verstaatlicht, der zuständige Minister überfordert, es werden Ferienflüge in ganz Europa verramscht, es hagelt Strafen und verlorene Gerichtsverfahren, während die Geschäftsführung komplett abgehoben erscheint, aber das sehen wir uns im Detail an: Flottenerneuerung Als erste Airline in

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Belgien blockiert Budget für europäische Flugsicherung

Das Jahresbudget für die in Maastricht ansässige Flugsicherung in den Benelux-Staaten und großen Teilen Nordwestdeutschlands droht am Widerstand Belgiens zu scheitern. Die Fluglotsen-Gewerkschaft TUEM warnt vor gravierenden Konsequenzen für den Flugverkehr im Jahr 2023. „Dass Belgien zum wiederholten Mal als einziges Land das Budget der produktivsten Flugsicherungskontrollzentrale Europas blockiert, ist egoistisch, unverantwortlich und gefährdet den reibungslosen und sicheren Flugverkehr in Europa“, betont TUEM-Präsident Stefan Pille. Das Maastricht Upper Area Control Center (MUAC) überwacht den Luftraum über Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und weiten Teilen Nordwestdeutschlands. Die dort ansässigen Fluglotsen leiten dort täglich 5.000 Flugzeuge mit über 500.000 Passagieren durch einen der komplexesten und dichtesten Lufträume der Welt. Die Finanzierung teilen sich die Länder Belgien, Niederlande, Luxemburg und Deutschland. MUAC hat die höchsten Produktivitätswerte aller Flugsicherungskontrollzentralen Europas. Der Umsatz liegt seit über 20 Jahren über den Ausgaben, und sogar in der Corona-Krise, als der Flugverkehr weltweit stark eingebrochen ist, wurde ein positives Ergebnis erwirtschaftet. Die Gewinne kommen den Trägerländern zugute. „Alle Länder, inklusive Belgien, bekommen von MUAC jedes Jahr deutlich mehr zurück als sie einzahlen – sogar in den zurückliegenden Krisenjahren“, betonte Pille. „Deshalb ist es vollkommen inakzeptabel, dass Belgien eigene politische Interessen vor die Interessen der Passagiere und Mitarbeiter stellt.“ Pille wies darauf hin, dass die Arbeit der Fluglotsen in den vergangenen drei Jahren überdurchschnittlich belastend war. Hintergrund waren Personalengpässe durch die Corona-Pandemie und zuletzt die Zunahme des zivilen und militärischen Flugverkehrs durch den Krieg in der Ukraine. „Unsicherheit, ob 2023 ihre Gehälter gezahlt werden können, ist das letzte, was die

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Klimakleber am BER: Diese Rechte haben Passagiere

Der BER musste am Donnerstag den Flugbetrieb aufgrund einer Klimaprotestaktion einstellen. Mehrere Aktivisten hielten sich im nicht öffentlich zugänglichen Bereich des Flughafens auf, sodass Flugpisten gesperrt werden mussten. Bei Verspätungen muss die Airline für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen. Zahlreiche Flugverspätungen und Ausfälle beschäftigen Reisende seit dem Sommer. Streiks und Personalmangel sorgten für viele Probleme an Flughäfen in Deutschland und Europa. Nun sorgen auch Protestaktionen von Klimaschutzbewegungen für weitere Probleme. Doch Flugreisende sind weder Aktivistinnen und Aktivisten noch Airlines schutzlos ausgeliefert, wie Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp erklärt: „Passagiere haben ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Wird die Fluggesellschaft von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist auf drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.“ Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261 Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe

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Herbstferien: 21 Millionen Fluggäste in Europa von Verspätungen betroffen

Europaweit hatten in diesem Herbst bereits mehr als 21 Millionen Passagiere Schwierigkeiten mit ihrem Flug. Fast jeder vierte Flugreisende war demnach von Verzögerungen oder Annullierungen betroffen. Bei Flugausfällen und schwerwiegenden Verspätungen von mehr als drei Stunden haben Reisende das Recht auf Entschädigungszahlung, wenn die Schuld für die Probleme bei den Fluggesellschaften liegt. In Europa waren im Oktober rund zwei Millionen Reisende von solchen schwerwiegenden Komplikationen betroffen – 1,6 Millionen können ihren Anspruch geltend machen, da die Airlines in den jeweiligen Fällen für die Komplikationen verantwortlich sind. „Wie unsere Analyse zeigt, ging es an den europäischen Flughäfen auch in diesem Oktober chaotisch zu. Nicht nur der Personalmangel, auch die beiden Eurowings-Streiks in Deutschland haben die Situation im Herbst verschärft. Aber: Viele Fluggäste wissen nicht, dass sie bei weitreichenden Problemen einen Anspruch von bis zu 600 Euro geltend machen können. So sind in Deutschland allein im Oktober rund 219.000 Reisende entschädigungsberechtigt. Das ist nach Großbritannien der zweitgrößte Anteil im europaweiten Vergleich. Auf unserer Webseite können betroffene Fluggäste kostenlos ihren Anspruch prüfen, bevor sie auf die Airlines direkt oder mit unserer Hilfe zugehen” erklärt Julián Navas, Rechtsexperte bei AirHelp. Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von

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