
Juristisches Ende eines Finanzdramas: Deutsche Bahn trägt die Milliardenlast von Stuttgart 21 allein
Die Deutsche Bahn AG hat im jahrelangen Rechtsstreit um die dramatisch gestiegenen Kosten des Großprojekts Stuttgart 21 eine endgültige Niederlage eingestanden und wird die resultierenden Milliardenlasten alleine tragen müssen. Nach der Abweisung ihres Antrags auf Zulassung einer Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof (VGh) Baden-Württemberg im August hat der Konzern nun auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Damit ist das Urteil rechtskräftig, das feststellt, dass sich die Projektpartner – das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart – nicht an den Mehrkosten beteiligen müssen. Die Bahn sieht sich nun mit Mehrkosten von mindestens 6,5 Milliarden Euro konfrontiert, die über den im Finanzierungsvertrag von 2009 festgelegten Rahmen hinausgehen. Das Eisenbahninfrastrukturvorhaben, dessen geschätzte Gesamtkosten sich aktuell auf gut 11 Milliarden Euro zuzüglich eines Puffers von 500 Millionen Euro belaufen, wird damit für die Deutsche Bahn zu einer erheblichen finanziellen Belastung. Die ursprüngliche Kostenobergrenze, die im Vertrag von 2009 geregelt wurde, lag bei lediglich gut 4,5 Milliarden Euro. Die Differenz, die aus jahrelangen Bauverzögerungen, gestiegenen Baupreisen und komplexen geologischen Herausforderungen resultiert, muss nun die Bahn als Bauherrin stemmen. Olaf Drescher, der Vorsitzende der Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, erklärte mit dem Verzicht auf Rechtsmittel das Kapitel für juristisch geschlossen. Chronologie einer Kostenexplosion Die Historie von Stuttgart 21 ist eine Abfolge von stetig steigenden Kosten. Die ursprüngliche Kostenschätzung in den frühen Planungsphasen des Projekts lag noch deutlich unter der Milliardengrenze von 4,5 Milliarden Euro. Der maßgebliche Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 legte dann die Verteilung der Kosten bis zu einer Höhe








