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Verbraucherzentrale will Sammelklage gegen Fluege.de einbringen

Die Invia Flights Germany GmbH, die unter anderem hinter den Portalen Fluege.de, Flug.de und Billigfluege.de steht, soll von der Verbraucherzentale Bundesverband e.V. verklagt werden. Die Konsumentenschützer wollen eine Sammelklage gegen das Unternehmen einbringen. Hintergrund ist, dass die Verbraucherzentrale dem Unternehmen vorwirft, dass dieses unzulässige Kreditkartengebühren verlangen würde. Konkret erhebt man eine so genannte „Service Fee“, die lediglich bei der Verwendung einer speziellen, hauseigenen Kreditkarte, die in Kooperation mit einer Luxemburger Bank ausgegeben wird, entfällt. Die Konsumentenschützer vertreten die Ansicht, dass es sich um eine unzulässige Vorgehensweise handeln soll. Bisherige Abmahnungen hätten nicht den gewünschten Erfolg gebracht, so dass man nun vor Gericht ziehen will. Eigentlich sind Zahlungsgebühren gesetzlich verboten, jedoch ist man beim Betreiber der Vermittlungsportale der Ansicht, dass es sich um eine Buchungsgebühr handelt, die eben bei Verwendung der hauseigenen Kreditkarte als eine Art Benefit entfällt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun auf seiner Website eine Kontaktmöglichkeit eingerichtet, bei der sich Betroffene, die bis zu 100 Euro „Service Fee“ bezahlen mussten, melden können. Die Konsumentenschützer wollen die Fälle zusammentragen und im Rahmen einer Musterfeststellungsklage vor Gericht bringen.

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Russland soll 24 Sukhoi Su-35 an den Iran liefern

Der Iran soll von Russland rund 24 Kampfjets des Typs Sukhoi Su-35 geleifert bekommen. Derzeit sollen Militärpiloten aus dem weitgehend abgeschotteten Staat in der Russischen Föderation trainieren, um die Übergabe und Überstellung vorzubereiten. Die Maschinen, die nun an die Streitkräfte des Irans geliefert werden sollen, wurden ursprünglich im Jahr 2018 von Ägypten bestellt. Allerdings stornierte das afrikanische Land die Order, jedoch sollen laut russischen Medien die 24 Kampfjets bereits gebaut bzw. weitgehend fertiggestellt gewesen sein. Laut Informationen von NBC News soll die Ausbildung iranischer Piloten auf den Typ Sukhoi Su-35 bereits seit dem Frühjahr 2022 laufen. Im Zuge des von Russland angezettelten Krieges gegen die Ukraine wurde auch bekannt, dass der Iran zahlreiche Drohnen an die Armee der Russischen Föderation geliefert hat. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten wird von westlichen Regierungen kritisch gesehen. Man befürchtet unter anderem, dass der Iran massiv aufrüsten könnte. Über die genauen Modalitäten der Vereinbarungen zwischen der Russischen Föderation und dem Iran gibt es keine gesicherten Informationen. Allerdings wird vermutet, dass für die Lieferung der Kampfjets kein Geld fließt, sondern stattdessen in Form von anderen Rüstungsgütern bezahlt werden könnte. Die Übernahme der 24 Su-35-Kampfjets würde die in die Jahre gekommene Luftwaffe des Irans massiv verjüngen.

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Orlando: Wegen Unwettern wurde der Sprit knapp

Aufgrund der jüngsten Unwetter rund um Orlando gibt es nun Probleme in Sachen Treibstoffversorgung am Orlando International Airport. Der Betreiber ersucht die Fluggesellschaften, dass diese nach Möglichkeit bereits am Hinflug ausreichend Kerosin für den Rückflug tanken. Hintergrund ist, dass wegen akutem Schlechtwetter einige Schiffe nicht anlegen konnten. Dadurch ist am Flughafen Orlando ein Engpass entstanden. Dies führt nun dazu, dass der Airport die Fluggesellschaften und Privatpiloten ersucht, dass nach Möglichkeit anderswo bereits für den Rückflug getankt werden soll. Dadurch will man vermeiden, dass man regelrecht „leer läuft“. Die Maßnahme soll vorerst bis zum Wochenende andauern. Delta Air Lines reagiert bereits darauf und kündigt an, dass gegebenenfalls zusätzliche Tankstopps eingelegt werden müssen. Dazu erklärt das der Konkurrent United Airlines unter anderem: „Aufgrund eines Treibstoffmangels in Orlando, von dem mehrere Fluggesellschaften betroffen sind, werden wir am Sonntag und Montag für einige Flüge ab Orlando zusätzliche Tankstopps einlegen. Zu diesem Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass wir unseren vollen Flugplan einhalten können, um unsere Kunden wie geplant an ihr Ziel zu bringen“. Zwischenzeitlich hat sich das Wetter beruhigt und die Schiffe mit dem benötigten Kerosin konnten anlegen. Allerdings nimmt die Verteilung noch so einiges an Zeit in Anspruch, so dass auch in den nächsten Tagen mit Nachwirkungen zu rechnen ist. Dahinter steckt auch, dass es unterschiedliche Anbieter am Airport gibt und diese erst nach und nach ihre Lager auffüllen können.

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Neuseeland muss Kerosin rationieren

Die Flughäfen in Neuseeland müssen temporär das für Flugzeuge benötigte Kerosin rationieren. Hintergrund ist, dass man Anfang Dezember 2022 eine unbrauchbare Lieferung erhalten hat. Dadurch ist nun ein Engpass entstanden. Vorübergehend werden Airlines und Privatpiloten ersucht, dass nach Möglichkeit auf ausländischen Airports getankt werden soll. Der große Treibstoffhändler Z-Energy erklärte, dass jene Großlieferung, die man erhalten hat, für fehlerhaft befunden wurde. Die Leitfähigkeit des importierten Kerosins soll deutlich über dem zulässigen Wert gelegen haben. Aus Sicherheitsgründen darf dieser Flugkraftstoff nicht an die Kunden ausgegeben werden. Dazu kommt noch ein weiterer Umstand, denn seit April 2022 produziert man in Marsden Point, der einzigen Raffinerie des Landes, kein Kerosin mehr. Man hat auf reinen Import umgestellt, was zur Folge hat, dass Neuseeland in diesem Punkt von Importen abhängig geworden ist. „Als Reaktion auf einen erheblichen Rückgang der Raffineriemargen infolge überschüssiger Raffineriekapazitäten im asiatischen Raum leitete Refining NZ im April 2020 eine strategische Überprüfung des Geschäfts ein, um das optimale zukünftige Geschäftsmodell und die Kapitalstruktur für die Zukunft des Unternehmens zu bestimmen“, erklärte der Betreiber die Entscheidung. Nun hofft man in Neuseeland, dass die Kerosin-Rationierung nur von kurzer Dauer ist, denn noch vor Weihnachten sollen zwei Schiffsladungen eintreffen. Auch habe jene Raffinerie, die den fehlerhaften Treibstoff geleifert habe, zugesagt, dass unverzüglich Ersatz geliefert wird. Bis alles angekommen und verteilt wurde, muss man das noch vorhandene Kerosin rationieren. Es wird gehofft, dass man die Auswirkungen für die Airlines und deren Passagiere so gering wie möglich halten kann.

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Pilotenstreik 2018: Ryanair will gestrandete Passagiere doch entschädigen

Nach über vier Jahren hat die Billigfluggesellschaft Ryanair ihren Widerstand gegen die Entschädigung von Passagieren, die von einem Pilotenstreik in 2018 betroffen waren, aufzugeben. Das Unternehmen argumentierte bislang, dass es sich um einen „außergewöhnlichem Umstand“ im Sinne der Fluggastrechteverordnung gehandelt habe. Die Zivilluftfahrtbehörde des Vereinigten Königreichs hat bereits um Jahr 2018 Maßnahmen eingeleitet, die dazu führen sollten, dass Ryanair jene Passagiere, die von den Flugstreichungen, die aufgrund des Pilotenstreiks im Sommer 2018 entstanden sind, im Sinne der Fluggastrechteverordnung entschädigt. Dagegen ging der Billigflieger aber juristisch vor. Die Angelegenheit landete daher vor Gericht und das zuständige Berufungsgericht hat bereits Anfang 2022 entschieden, dass kein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen habe. Ryanair wollte den Fall ursprünglich bis zum Höchstgericht durchfechten, jedoch änderte man die Strategie und verwarf das Rechtsmittel. Damit ist die Entscheidung des Berufungsgerichts rechtskräftig geworden. Die CAA teilte dazu mit, dass die betroffenen Passagiere seit 12. Dezember 2022 ihre Entschädigungsansprüche einreichen können. „Die britische Zivilluftfahrtbehörde und Ryanair haben sich am 30. November 2022 auf einen Vergleich geeinigt, um einen Rechtsstreit über die Rechte von Fluggästen zu beenden, die durch Flugausfälle aufgrund gewerkschaftlich geführter Streiks im Sommer 2018 entstanden sind. Die zwischen Ryanair und der CAA erzielte Lösung steht im Einklang mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu gewerkschaftlich organisierten Streiks und gewährleistet ein einheitliches Niveau der Fluggastrechte in der EU und im Vereinigten Königreich“, heißt es seitens Ryanair.

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BGH: Flughäfen haften nicht für Wartezeiten bei Passkontrollen

Der Deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Flughäfen nicht für Wartezeiten an der Passkontrolle haften. Daraus folgt auch, dass sich Reisende nicht auf die Verfügbarkeit von automatischen Kontrollgeräten verlassen dürfen und sich obendrein bereits im Vorfeld darüber informieren sollten wer diese eigentlich nutzen darf. Hintergrund ist eine Revision eines Passagiers, der einen Langstreckenflug ab Düsseldorf verpasst hat. Er war gemeinsam mit seiner Frau und drei Kindern unterwegs. Die Familie wäre bereits rund zwei Stunden vor dem Abflug am Airport erschienen. Bei der Passkontrolle hätten diese dann festgestellt, dass ein unter 12-jähriges Kind die automatischen Kontrollgeräte nicht nutzen darf. Man hätte sich dann in die Warteschlange der personenbesetzten Polizeikontrolle begeben und es wäre dort zu einer Verzögerung bei einem Passagier weiter vorne gekommen. Dadurch hätten die Reisenden ihren Flug verpasst. Auch behauptete die Familie, dass man das Personal darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Zeit bis zum Boarding knapp werden würde. Man wäre aber nicht vorgereiht worden. Man verklagte den Flughafen Düsseldorf auf Schadenersatz in der Höhe von rund 3.000 Euro. Die beiden Vorinstanzen haben die Klage aber abgewiesen. Die Revision an den Bundesgerichtshof war ebenfalls nicht von Erfolg gekrönt. Die deutschen Höchstrichter argumentierten die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass sich Passagiere nicht auf die ständige Betriebsbereitschaft der automatischen Kontrollgeräte verlassen dürfen. Wenn man beabsichtigt diese zu nutzen, muss man sich im Vorfeld darüber informieren wer dazu überhaupt berechtigt ist. Deutschland gestattet dies erst ab einem Lebensalter von 12 Jahren. Weiters vertritt der BGH die Ansicht, dass die Familie auch

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Ryanair bleibt am 25. Dezember 2022 am Boden

Die Billigfluggesellschaft Ryanair wird auch in diesem Jahr am 25. Dezember 2022 keinen einzigen Flug durchführen. Dies handhabt man bereits seit einigen Jahren so, denn an den beiden Weihnachtsfeiertagen ist die Nachfrage traditionell äußerst gering. Die Zeit rund um das Jahresende ist zwar grundsätzlich äußerst reisestark, jedoch nicht am 25. und 26. Dezember. Viele Fluggesellschaften reduzieren ihr Angebot stark. Ryanair fliegt am Christtag überhaupt nicht. Keinen einzigen Flug hat man für den Ersten Weihnachtsfeiertag geplant. Am 24. Dezember 2022 bietet man 1.654 Verbindungen an und damit um rund 38 Prozent weniger als einen Tag zuvor. Die Konkurrenten Wizz Air und Easyjet werden am 25. Dezember 2022 fliegen. Allerdings in deutlich reduziertem Umfang. So bietet der orangefarbene Lowcoster 496 Flüge an und bei Wizz Air sind es immerhin 692 Stück innerhalb Europas. Der Umstand, dass Ryanair an diesem Tag generell nicht fliegt, ist keinesfalls eine Art Geschenk an die Mitarbeiter. Dahinter stecken ausschließlich wirtschaftliche Überlegungen. Die Nachfrage ist aus der Sicht des irischen Billigfliegers zu gering, um die Flotte gewinnbringend betreiben zu können. Also lässt man die Flugzeuge am Boden und verstärkt nach den Weihnachtsfeiertagen, in denen eine hohe Nachfrage besteht, den Verkehr. Dies betrifft aber nur Routen, die stark gefragt sind, während es auf schwächeren Strecken zu temporären Kürzungen kommt. Für den 26. Dezember 2022 hat Ryanair insgesamt 2.140 Flüge auf 871 Strecken geplant. Auf den ersten Blick klingt das nach einem starken Programm. Im direkten Vergleich mit dem 19. Dezember 2022 ist das Angebot aber um 17 Prozent gekürzt.

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Indien setzt auf Flugverbindungen und nicht auf die Bahn

Während einige Regierungen in der Europäischen Union Kurzstreckenflüge mittels zusätzlicher Steuern verteuert werden sollen oder gar bestimmte Inlandsverbindungen zu Gunsten der Bahn verboten werden sollen, geht man in Indien einen gänzlich anderen Weg. Man bevorzugt das Flugzeug für die Verbesserung der Konnektivität im Inland. Dafür nimmt die Regierung viel Geld in die Hand, denn zahlreiche Regionalstrecken werden üppig subventioniert. Auch viele Neuaufnahmen sind in den nächsten Monaten und Jahren zu erwarten, denn die indische Staatsführung vertritt die Ansicht, dass im Inland das Flugzeug gegenüber der Bahn das bessere Verkehrsmittel ist. Dies hat auch zur Folge, dass die Carrier händeringend nach zusätzlichem Fluggerät suchen. Beispielsweise steht bei Air India eine Großbestellung über 500 Maschinen im Raum. Premierminister Narendra Modi hob anlässlich der Eröffnung des neuen Flughafens in Goa das UDAN-Programm, mit dem unterversorgte und Regionale Flughäfen gefördert werden. Die Fluggesellschaften werden mit Subventionen und Verlustabdeckungen zur Aufnahme zusätzlicher Verbindungen animiert. Für die Passagiere gibt es einen Kostendeckel: Maximal 30 U.S.-Dollar dürfen Flüge bis 30 Minuten kosten und ab einer Flugdauer von einer Stunde maximal 60 U.S.-Dollar. Damit will man Flugreisen im Inland attraktiv machen. Der Ausbau des chronisch überlasteten Eisenbahnverkehrs spielt in den Plänen der indischen Regierung nur eine untergeordnete Rolle. Man will in den nächsten Jahren zahlreiche neue Flughäfen, neue Strecken und vieles mehr eröffnen. Man setzt also klar und deutlich auf das Flugzeug und nicht auf die vermeintlich umweltfreundlichere Bahn, die in diesem Land hauptsächlich unter Dieseltraktionen verkehrt. Die Vorgehensweise in Indien ist ein regelrechter Kontrast zur luftfahrtfeindlichen Stimmung,

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Neugründung SkyUp MT hebt in diesem Jahr noch nicht ab

Eigentlich wollte SkyUp im Dezember 2022 mit dem neugegründeten Malta-Ableger den Erstflug durchführen. Für den Winter 2022/23 hatte man bereits den einen oder anderen Charterflug angekündigt. Daraus wird – zumindest vorläufig – nichts, denn für die Erlangung von AOC und Betriebsgenehmigung braucht man länger als gedacht. Vor einigen Monaten wurde bekannt, dass mit SkyUp MT ein EU-Ableger der ukrainischen Billigfluggesellschaft an den Start gehen wird. Durchaus große Pläne, die sogar Langstreckenflüge einschließen, wurden vorgestellt. Im Sommerflugplan 2023 will man sowohl als Billigflieger auf eigene Rechnung als auch als Charterairline im EU-Raum im großen Stil mitmischen. Jedenfalls ging man davon aus, dass man im Dezember 2022 den Erstflug durchführen wird. Zunächst wollte man sich auf Charter- und ACMI-Flüge konzentrieren, ehe es dann mit Beginn der Sommerflugplanperiode auch auf eigene Rechnung losgehen sollte. Das Projekt ist aber ins Stocken geraten, denn auch auf Malta gibt es kein „AOC to Go“. Die Erteilung der notwendigen Zertifikate kann nicht mehr in diesem Jahr erfolgen, ist aus Kreisen der maltesischen Zivilluftfahrtbehörde zu hören. Man habe einige weitere Unterlagen von SkyUp MT angefordert. Mit anderen Worten: Die Neugründung muss nachbessern und einige Fragen der Beamten beantworten. Dieser bürokratische Prozess führt dazu, dass sich die mögliche Genehmigung um einige Wochen verschieben wird. AOC-Erteilung frühestens im ersten Quartal 2023 Derzeit geht man davon aus, dass SkyUp MT, sofern alle Unterlagen pünktlich eingebracht werden und alle sonstigen Parameter positiv geprüft werden, erst im Laufe des ersten Quartals 2023 AOC und Betriebsgenehmigung ausgestellt bekommen kann. Praktische Auswirkungen hat das bereits,

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FAA legt A321XLR zusätzliche Brandschutzmaßnahmen auf

Der europäische Flugzeugbauer Airbus muss einige konstruktive Änderungen im Bereich des hinteren Mitteltanks am Langstreckenmuster A321XLR vornehmen. Diese wurden von der U.S.-amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA auferlegt. Die Konstruktionsanforderungen für die betroffenen Rumpfteile wurden bereits genehmigt. Da sich der RTC-Tank im unteren Rumpfbereich befindet, der im Vergleich zu Flugzeugen der älteren Generation teilweise den hinteren Frachtraum ersetzt, muss Airbus laut FAA die Hälfte des Rumpfes in der Nähe des RCT-Längsbereichs absenken. Der Bereich soll feuerbeständig gemacht werden, um potenzielle Sicherheitsrisiken für die Passagiere zu verringern, heißt es in dem Dokument. Die FAA schreibt in ihrem Bericht unter anderem, dass diese Änderung notwendig ist, „um ein Sicherheitsniveau zu schaffen, das dem der bestehenden Lufttüchtigkeitsstandards entspricht“ erreichen zu können. Im Vorfeld hatte der Konkurrent Boeing auf mögliche Sicherheitsprobleme aufmerksam gemacht. Aktuell sieht es danach aus, dass auch die EASA die FAA-Anordnung übernehmen wird. Da die USA ein wichtiger Markt für Airbus sind, könnten es sich die Europäer ohnehin nicht erlauben ein Muster auf den Markt zu bringen, das keine Zulassung in der Vereinigten Staaten von Amerika erhalten kann. Allerdings gibt es mittlerweile Spekulationen, dass die von der FAA geforderten Änderungen negativen Einfluss auf die von Airbus versprochene Performance haben könnten. Hintergrund ist, dass die zusätzliche Brandschutzkonstruktion auch weiteres Gewicht an Bord bringt. Dies dient der Sicherheit, könnte aber die versprochene Range schmälern. Das Flugzeug absolvierte seinen Erstflug im Juni 2022. Der Termin für die Aufnahme des kommerziellen Betriebs wurde auf Ende 2023 verschoben, aber der Hersteller verzögerte das Ereignis unter Berufung auf regulatorische Probleme noch

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