
Gewerkschaft GPA erzielt KV-Abschluss für ausländische Luftverkehrsgesellschaften
Nach intensiven Verhandlungen hat die Gewerkschaft GPA mit den Arbeitgebervertretern der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften einen neuen Kollektivvertragsabschluss erzielt. Die Einigung, die gestern bekannt gegeben wurde, sieht wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten vor, die auf eine Stärkung der Kaufkraft, die Honorierung langjähriger Berufserfahrung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzielen. Im Detail beinhaltet der Abschluss eine durchschnittliche Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 3,25 Prozent. Als herausragende Neuerung gilt die umfassende Anrechnung von bis zu 24 Monaten Elternkarenz bei den Vordienstzeiten, eine Maßnahme, die insbesondere Arbeitnehmerinnen zugutekommt. Darüber hinaus wurde eine zusätzliche Gehaltsstufe für Beschäftigte mit besonders langer Betriebszugehörigkeit eingeführt. Alle vereinbarten Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Stärkung der Kaufkraft und Leistungshonorierung Der neue Kollektivvertragsabschluss bringt für die Beschäftigten der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften in Österreich spürbare Lohnerhöhungen. Die Verhandlungsführerin der Gewerkschaft GPA, Anita Palkovich, betonte, dass der Abschluss darauf abzielt, die Kaufkraft der Mitarbeiter zu stärken und gleichzeitig deren Leistung und Erfahrung anzuerkennen. Im Einzelnen sehen die Gehaltsanpassungen folgende Regelungen vor: Diese Kombination aus einer prozentualen Anpassung und einem Sockelbetrag kommt insbesondere Beschäftigten in niedrigeren Gehaltsgruppen zugute, da der fixe Betrag von 10 Euro dort einen relativ höheren Anteil an der Gesamtsteigerung ausmacht. Die Vereinbarung gewährleistet somit eine soziale Komponente in der Gehaltsentwicklung. Ein Durchbruch für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie Ein zentraler Erfolg der Verhandlungen, der von der Gewerkschaft als bedeutender Schritt in Richtung Chancengleichheit gewürdigt wird, ist die verbesserte Anrechnung von Vordienstzeiten unter Einbeziehung von Elternkarenzzeiten. Künftig können bis zu 24 Monate Elternkarenz bei der Berechnung








