
Boeing 737-Max: EASA verzichtet vorläufig auf dritten Sensor
Die EASA gab nun die Lufttüchtigkeitsanweisung für die Boeing 737 Max heraus. Diese geht in manchen Bereichen über die Anforderungen der FAA hinaus, wirft jedoch auch einige Fragen auf. Beispielsweise muss ein „virtueller Sensor“ erst mit der Verfügbarkeit der Variante 737-Max-10 installiert werden. Derzeit läuft die Einspruchsfrist gegen die Anordnung der europäischen Luftfahrtbehörde. Nachdem diese abgelaufen ist und die Lufttüchtigkeitsanweisung Rechtskraft erlangt hat, können europäische Operator – bei Erfüllung aller Auflagen – das Muster wieder kommerziell einsetzen Die vorgesehene Frist beträgt vier Wochen. Die EASA teilte mit, dass man davon ausgeht, dass Mitte Jänner 2021 die tatsächliche Wiederzulassung erteilt werden kann. Dann wird auch die finale Fassung der Lufttüchtigkeitsanweisung vorliegen. Die Behörde vertritt die Ansicht, dass ein zentrales Problem war, dass vielen Piloten nicht bekannt war, dass das MCAS-System überhaupt vorhanden ist. Im Zuge der Überprüfungen – nach Erteilung des weltweiten Flugverbots – kamen zahlreiche weitere Mängel ans Tageslicht. Die FAA erteilte am 18. November 2020 – nach fast 20 Monaten Grounding – wieder grünes Licht. Zwar kooperierte die EASA im Zuge des Wiederzulassungsverfahrens mit der FAA, betont jedoch, dass man eine unabhängige Entscheidung auf eigener Wissensgrundlage und eigenen Untersuchungen getroffen habe. Behördenleiter Patrick Ky vertritt die Ansicht, dass man die Boeing 737-Max sehr gründlich geprüft habe und sprichwörtlich äußerst viel nachgebohrt habe und den Hersteller mit vielen Fragen konfrontiert habe. Die Lufttüchtigkeitsanweisung weicht laut Ky hinsichtlich der „Hard- und Software nicht von jener der FAA ab“. Etwas verwirrend ist aber der Umstand, dass die EASA von einer bislang zentralen






