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Ryanair: Polnische Buzz eröffnet Basis in Wien

Im Vorjahr drohte die Lauda-Geschäftsleitung mit der Stationierung von Boeing 737-800 der polnischen Ryanair-Tochter Buzz auf dem Flughafen Wien. Das wurde nun in die Tat umgesetzt, jedoch nun zu Lasten der Ryanair Basis Wien. Am 23. Oktober 2020 wurde eine Boeing 737-800 der polnischen Buzz nach Wien überstellt. Seit 25. Oktober 2020 kommt diese ab Wien regulär zum Einsatz. Am Nationalfeiertag führte die SP-RKP im Auftrag von Ryanair Flüge nach Vilnius, Dortmund und Thessaloniki durch. Der „Buzz-Erstflug“ fand einen Tag zuvor auf der Köln-Strecke statt. Flugzeuge von Buzz waren schon zuvor in Wien präsent, jedoch nur im Rahmen der Flüge Warschau (Modlin)-Wien-Warschau (Modlin). Bemerkenswert ist, dass diese Route nun „umgedreht“ wurde und von Österreich aus mit Airbus A320 der maltesischen Konzernschwester Lauda Europe durchgeführt wird, während Buzz mit einer in Wien stationierten Boeing 737-800 diverse Routen bedient. Wäre da nicht der Umstand, dass Ryanair der eigenen 737-Belegschaft, die man für drei Maschinen in Wien beschäftigt, mit unbezahlten Urlauben und anschließender Teilzeitbeschäftigung gedroht hätte, wäre die Stationierung eher eine Überraschung. Anzunehmen ist, dass die Wiener Ryanair-Crews nun mittels der mutmaßlich günstigeren polnischen Konzernkollegen unter Druck gesetzt werden. Buzz setzt in Wien ausschließlich polnisches Personal ein. An Bord spricht die Crew untereinander polnisch, wie ein Lokalaugenschein von Aviation Direct auf einem Flug am Nationalfeiertag zeigte. Die Besatzungen werden über die Leiharbeitsfirma Warsaw Aviation mit Sitz in Warschau beschäftigt. Die Ryanair-Crews hingegen sind bei Crewlink und Workforce sowie in ganz geringem Umfang auch direkt bei der Airline angestellt. Die Firmenzentrale von Buzz befindet

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EU-Kommission schafft Antigen-Schnelltests für den Reisesektor an

Die EU-Kommission nimmt nun 100 Millionen Euro für die Anschaffung von Corona-Schnelltests in die Hand. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) nannte explizit „Reisen“ als geplantes Einsatzgebiet. Bis zu 22 Millionen Schnelltests können nach Angaben der Politikerin mit den Finanzmitteln angekauft werden. Mit der Ankündigung der EU-Kommission kommt nun nach und nach Schwung in die Debatte rund um Antigen-Tests. Sowohl Flughäfen als auch Airlines und die Touristik drängen auf die Einführung dieser als Ersatz für den derzeit praktizierten Flickenteppich an Einreise- und Quarantänebestimmungen. Nur wer negativ ist darf ins Flugzeug einsteigen bzw. auf dem Landweg die Grenze übertreten. Die Kosten der Schnelltests liegen in etwa bei zehn bis 15 Euro und liefern in etwa einer Viertelstunde ein Ergebnis. Griechenland setzte erst vor wenigen Tagen auf EU-Ebene eine Initiative, um Corona-Schnelltests zumindest innerhalb des Schengengebiets vereinbaren zu können. Ursula von der Leyen scheint dies nun zu unterstützen und hält Antigen-Tests vor dem Einsteigen für sinnvoll. Lufthansa-Chef Carsten Spohr begrüßt in einer ersten Reaktion das Vorhaben der Kommission, sagte gegenüber dem Tagesspiegel aber auch, dass er hofft, dass beispielsweise mit asiatischen Ländern und den USA ein solches Verfahren vereinbart werden kann. Der Gedanke der Airlines ist simpel: So könnte der Flugverkehr weitgehend ohne Quarantäne und sonstige Schikanen wieder zum Laufen kommen. Bei der Lufthansa Group und anderen Fluggesellschaften gibt es sehr konkrete Projekte. Beispielsweise starteten der Flughafen Wien und Austrian Airlines am Freitag eine entsprechende Pilotphase – Aviation Direct berichtete. Bis es zu einer Einigung auf EU-Ebene kommt, wird es allerdings noch

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AUA und Eurowings schrumpfen temporär stark

Aufgrund der neuerlich enorm starken Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Buchungszahlen nahezu aller Fluggesellschaften, beschloss die Lufthansa Group drastische Kapazitätsrücknahmen über den Winter. Davon sind alle Passagierflugbetriebe des Konzerns betroffen, doch wohl am stärksten wird der Rotstift bei Eurowings angesetzt. Keine andere Airline reduzierte bislang den Österreich-Deutschland-Verkehr so stark wie die Lufthansa-Billigtochter. Die Kernursache ist dabei unbestritten die Reisewarnung der Deutschen, die zur Quarantänepflicht führen kann. Ab 8. November 2020 will die Bundesrepublik auch Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, fünf Tage absondern. Das sind – sarkastisch ausgedrückt – grandiose Aussichten für den Verkehr zwischen den beiden Staaten, denn dieser weist einen sehr hohen Privatkundenanteil auf. Dieser bricht nach und nach weg, wobei der Anteil der Geschäftsreisenden ohnehin – im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie – sehr niedrig ist. Anders ausgedrückt: Selbst die kleinsten Maschinen, die Eurowings zu Verfügung hat, sind zu groß. Mit Airbus A319 können viele Strecken bzw. Frequenzen nicht mehr rentabel betrieben werden. Offenbar rächt sich bei Eurowings nun, dass man zu Beginn der Corona-Pandemie die von der Zeitfracht-Tochter Luftfahrtgesellschaft Walter betriebenen DHC Dash 8-400 „rausgeworfen“ hat. Diese steht sich seither unter anderem auf dem Flughafen Bratislava die Räder platt. Noch ist die Konzernschwester Austrian Airlines im Vorteil, denn diese kann auf die noch vorhandenen Turboprops zurückgreifen. Die Auslastung vieler Flüge ist momentan – unabhängig von der Airline – massiv bedenklich. So sind Maschinen, in denen sich weniger als 20 Passagiere befinden nicht mehr die absolute Ausnahme, sondern leider der Regelfall. Selbstverständlich gibt es positive

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Graz: KLM und AUA fahren die Frequenzen zurück

Aufgrund der seitens Deutschlands auch auf die Steiermark ausgedehnten Reisewarnung wird Austrian Airlines ab Graz die erst im Oktober reaktivierten Verbindungen nach Düsseldorf und Stuttgart kürzen. Deutschland verlangt noch bis zum 7. November 2020 von Personen, die aus vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten einreisen, dass als Alternative zur 14-tägigen Quarantäne ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorliegen muss. In der Praxis wird dies jedoch nur sehr selten kontrolliert, da auf der so genannten Aussteigekarte die entsprechende Frage lediglich mit ja oder nein zu beantworten ist. Mit 8. November 2020 sollen sowohl ein elektronisches Einreisesystem als auch eine Zwangsquarantäne eingeführt werden. Ein vorhandener negativer PCR-Test verkürzt dann lediglich die Quarantäne auf fünf Tage – statt zehn Tage. Austrian Airlines wird die Ziele Stuttgart und Düsseldorf ab Graz per 9. November 2020 nur noch dreimal wöchentlich ansteuern. In die Landeshauptstadt Baden-Württembergs geht es an den Verkehrstagen Mittwoch, Donnerstag und Freitag. In jene von Nordrhein-Westfalen jeweils am Montag, Donnerstag und Freitag. Der geänderte AUA-Flugplan auf den beiden Routen ist bereits im Reservierungssystem ersichtlich. Nicht nur ab der Steiermark setzt die Lufthansa-Tochter im Österreich-Deutschland-Verkehr den Rotstift an, sondern auch ab der Homebase Wien. Per Anfang November 2020 werden auf fast allen Routen die Frequenzen reduziert als auch kleineres Fluggerät eingesetzt. Beispielsweise wird man Berlin verstärkt mit DHC Dash 8-400 statt Embraer 195 bedienen. Der Mitbewerber KLM kürzt ebenfalls das Angebot ab Österreich. Die Graz-Amsterdam-Strecke, die erst am 25. Oktober 2020 reaktiviert wurde, wird bereits Anfang November 2020 auf vier wöchentliche

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AUA und Flughafen Wien starten Schnelltest-Probephase

Am Freitag starteten der Flughafen Wien und Austrian Airlines die vor einigen Tagen angekündigten Corona-Schnelltests. Die Passagiere des Mittagsflugs konnten freiwillig und kostenfrei daran teilnehmen. In der Testphase, die nun angelaufen ist, können Passagiere ausgewählter AUA-Flüge teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Besonders deutlich weisen der Airport und die österreichische Lufthansa-Tochter darauf hin, dass ein negatives Schnelltest-Ergebnis derzeit noch nicht als „Ersatz“ für einen negativen PCR-Befund, der in vielen Ländern bei der Einreise vorgelegt werden muss, ist. Diesbezüglich ist die Politik am Zug, die dafür noch Genehmigungen, Verordnungen und Abkommen erstellen muss. Innerhalb der Europäischen Union wäre eine Einigung auf EU-Ebene äußerst hilfreich. Doch es wird noch einige Zeit dauern, denn die Debatte steckt noch in den Kinderschuhen. Sobald es grünes Licht von den Behörden gibt, können auch Passagiere anderer Fluggesellschaften die Schnelltestung in Anspruch nehmen. Zu den möglichen Kosten äußerte man sich bislang noch nicht, da es auch in diesem Zusammenhang noch eine politische Diskussion, sowohl in Österreich als auch auf EU-Ebene, gibt. Allerdings sind die Stückkosten beträchtlich niedriger als beim klassischen PCR-Test. „Das Flugzeug ist schon jetzt das sicherste Transportmittel im öffentlichen Verkehr. Dennoch wollen wir mit diesem Testprojekt noch einen Schritt weiter gehen und Flugreisen noch sicherer machen“, erklärt Austrian COO Jens Ritter das Ziel des Projektes. Viele Passagiere beschäftigt womöglich die Frage was passiert, wenn beim Schnelltest vor dem Abflug ein positives Ergebnis herauskommt? Austrian Airlines als Pilotpartner des neuen Verfahrens erklärte, dass eventuelle Kosten für die Umbuchung auf eine spätere Verbindung von der Airline

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Brunner beruft „Runden Tisch“ zu Sozialstandards an Flughäfen ein

Im Verkehrsausschuss des Nationalrats wurde am Donnerstag ein Antrag, den die Flughafen Wien AG gestellt hat, diskutiert. Das Unternehmen beabsichtigt die Entgelte für Starts und Landungen im Jahr 2020 nachträglich auf Null abzusenken. So will man die gebeutelten Fluggesellschaften unterstützen. Die in Wien tätigen Airlines begrüßen das Vorhaben zwar, würden sich aber eher wünschen kostenloses Handling zu bekommen, da dies der größere Kostenblock ist. Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) berichtete im Ausschuss, dass ursprünglich im Nutzerausschuss eine reine Inflationsanpassung beschlossen wurde. Der Antrag der Flughafen Wien AG, der gemäß Flughafenentgeltegesetz notwendig ist, wurde nachträglich aufgrund der Corona-Pandemie eingebracht. Dieser sieht vor die Landegebühren auf Null abzusenken. Ein Abgeordneter der Grünen erkundigte sich für wen das Flughafenentgeltegesetz eigentlich gilt und Brunner erläuterte wie folgt: Es ist auf Airports anzuwenden, die internationalen Luftverkehr betreiben und mehr als 100.000 Passagiere pro Jahr haben. Derzeit trifft dies auf Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz, Linz und Klagenfurt zu. SPÖ-Abgeordneter Stöger brachte ein, dass der Bund momentan keine Möglichkeit habe hinsichtlich der Arbeitsbedingungen regulierend tätig zu werden und dies bei einer Novellierung im Gesetz berücksichtigt werden muss. Brunner kündigte in diesem Zusammenhang einen „runden Tisch“ zu Sozialstandards an Flughäfen an. Dieser wäre bereits geplant.

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Österreich: Mindestabstand in Flugzeugen darf weiterhin unterschritten werden

Am Sonntag, den 25. Oktober 2020 um Mitternacht treten in Österreich die von der Regierung angekündigten Verschärfungen der Coronamaßnahmen in Kraft. So genannte Faceshields und „Kinnvisiere“ sind nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist nicht mehr als Ersatz für Masken erlaubt. Neu ist auch, dass Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können, ein Attest mitführen müssen und dies auf Verlangen zum Beispiel der Exekutive vorlegen müssen. Das Gesundheitsministerium stellt in einer Aussendung klar, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter in Flugzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln unterschritten werden darf. Es wird explizit darauf verwiesen, dass in der Verordnung Maskenpflicht an solchen Orten vorgeschrieben ist. Zwar verlangten so gut wie alle europäischen Flughäfen schon bislang das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Terminals, doch nun ist dies auch in der Verordnung festgehalten und damit vorgeschrieben. Das gilt übrigens auch für U-Bahnstationen, Bahnsteige, Haltestelle und Bahnhöfe sowie deren Verbindungsbauwerke. Neu ist zudem, dass nach der Sperrstunde der Gastronomie alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um einen Gastronomiebetrieb nicht konsumiert werden dürfen. Das gilt auch für Tankstellenshops mit Gastronomielizenz sowie für Imbissstände. Die weiteren Vorschriften sind für Reisende nicht wirklich von Bedeutung, jedoch kann bei Interesse die Verordnung unter diesem Link nachgelesen werden.

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ARBÖ: 80 Prozent bleiben in den Herbstferien daheim

Eine Umfrage, die der Autofahrerclub ARBÖ durchgeführt hat, ergab, dass 80 Prozent der Österreicher die bevorstehenden Herbstferien nicht für einen Urlaub nutzen wollen. Lediglich 20 Prozent der Befragten gaben an, dass diese verreisen wollen. Als Ursache für die Zurückhaltung ortet der ARBÖ – wenig überraschend – die Corona-Pandemie. Von jenen, die verreisen, verbringt die Mehrheit (70,8 Prozent) den Herbsturlaub in Österreich, was aufgrund der Coronamaßnahmen bezüglich PCR-Test, Quarantäneregelungen im Ausland und den langen Wartezeiten an den Grenzen nur allzu verständlich ist. Das bevorzugte Reisemittel ist das Auto – drei Viertel geben bei der Umfrage an, mit dem Auto wegzufahren. Auch hier kann die Coronakrise als Grund dafür angeführt werden – im eigenen Auto ist das Sicherheitsempfinden gerade jetzt höher, als beispielsweise im Flugzeug oder im Zug. Die zwei häufigsten Gründe, warum die Menschen in den Herbstferien nicht verreisen, ist einerseits die Unsicherheit wegen der Covid-19-Situation und andererseits fehlt generell das Interesse an einem Herbsturlaub. „Ein Urlaub im Ausland wird von den wenigen Reisewilligen derzeit so gut wie überhaupt nicht in Betracht gezogen. Die Anfragen für ein Reiseroutenpaket für Reisen ins Ausland im Rahmen des ARBÖ-Reiseservice sind im September und Oktober auf rund 25 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres gefallen“, wissen die Experten des ARBÖ-Informationsdienstes. Derzeit empfiehlt der ARBÖ vor Reiseantritt – egal ob In- oder Ausland ­­– auf alle Fälle: Die tagesaktuellen Reiseinformationen für das jeweilige Land oder die Region beim ARBÖ-Informationsdienst oder auf den Websites der zuständigen Ministerien einholen. So wie die Umfrage des ARBÖ zeigt, fühlen sich 70

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Niederlande und Deutschland decken Österreich mit Reisewarnungen ein

Die Niederlande und Deutschland dehnen ihre Reisewarnungen und damit verbundene Quarantänepflichten auf weitere Bundesländer Österreichs aus. Die Bundesrepublik betrachtet nun ganz Österreich, mit Ausnahme von Kärnten, aus Risikogebiet. Die Niederlande haben zusätzlich auch die Steiermark und das Burgenland ausgenommen. Das gegenseitige Eindecken mit Reisewarnungen und Quarantänepflichten reißt nicht ab, denn auch Malta setzte Österreich auf die „Amber List“. Schwerwiegender dürfte aber die deutsche Schikane sein, denn Bayern will von Pendlern künftig einmal pro Woche einen negativen PCR-Test vorgelegt haben, der auf eine Kosten erlangt werden muss. Deutschland ermöglicht noch bis inklusive 7. November 2020 das Umgehen der Quarantäne durch die Vorlage einer negativen PCR-Testung, die nicht älter als 48 Stunden sein darf. Danach verkürzt diese lediglich die Absonderung auf fünf Tage. Das Vorgehen der Bundesrepublik wird von Fluggesellschaften, Airports und Unternehmerverbänden heftig kritisiert, zumal sich das Land, das momentan selbst Rekord-Infektionszahlen verzeichnet, vehement gegen Schnelltests beim Grenzübertritt oder vor dem Abflug stemmt. Die nunmehrige Ausdehnung der Reisewarnung wird unweigerlich zur Folge haben, dass es im Flugverkehr zwischen Österreich und Deutschland zu weiteren Rückgängen kommen wird. Diesmal sind auch alle Bundesländer-Airports betroffen. Noch geben sich die Airlines bedeckt, ob es in Wien oder an anderen heimischen Flughäfen zu weiteren Frequenzrücknahmen oder Streckeneinstellungen kommen wird. Allein die Reisewarnung für Wien hatte für die Luftfahrt fatale Konsequenzen und führte dazu, dass das Angebot massiv reduziert wurde und zahlreiche Routen eingestellt wurden, berichtete Aviation Direct. Betreffend Niederlande verhält es sich nun so, dass die Bundesländer Kärnten, Steiermark und Burgenland gelb eingestuft sind. Weiters gilt

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Bezirksgericht brummt Lauda 21.800 Euro Strafe auf

Die österreichische Ryanair-Tochter Laudamotion bekam vom Bezirksgericht Schwechat aufgrund des Umgangs mit dem Betriebsrat eine saftige Geldstrafe aufgebrummt. Das Unternehmen wurde in erster Instanz – noch nicht rechtskräftig –zur Zahlung einer Geldbuße in der Höhe von 21.800 Euro verurteilt. Aus dem Aviation Direct vorliegenden Gerichtsbeschluss geht hervor, dass es um einen Vorfall vom 11. September geht: Mehrere Mitarbeiter haben nach ihren Kündigungen kein Dienstzeugnis erhalten. Sie ersuchten die Vorsitzende des Betriebsrats, Kerstin Hager, um entsprechende Intervention. Das Unternehmen verwies die Arbeitnehmervertreterin vom Gelände. Das hätte Lauda nach Ansicht des Bezirksgericht Schwechat aber nicht tun dürfen. Im Oktober 2019 wählte das fliegende Lauda-Personal einen neuen Betriebsrat. Die Geschäftsleitung stellte dem Wahlkomitee keinerlei Personallisten zur Verfügung, was diese eigentlich hätte tun müssen. Die Gewerkschaft Vida vertrat damals die Ansicht, dass die Ryanair-Tochter versucht habe die Wahl zu vereiteln. Durchgeführt wurde sie dennoch und zur Identifikation wurden die Mitarbeiterausweise, auf denen das Eintrittsdatum ersichtlich ist, genutzt. Die Lauda-Geschäftsführung und Ryanair-Konzernchef Michael O’Leary bezeichneten die Wahl wiederholt als illegal und brachten eine gerichtliche Anfechtung ein. Diese wurde vom Landesgericht Korneuburg abgewiesen. Anzumerken ist auch, dass die Lauda-Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen die Vorsitzende des „illegalen Betriebsrats“ als „Vida’s Puppet“ bezeichnet hat. Die Arbeitnehmervertreter und die Gewerkschaft zogen aufgrund des Verhaltens des Unternehmens wiederholt vor Gericht und erwirkten mehrere Einstweilige Verfügungen, die den Betriebsräten zu Zutritt zu den Firmenräumlichkeiten ermöglicht. Das wurde nämlich von der Geschäftsführung nicht nur verweigert, sondern man schmiss die Vertreter der Arbeitnehmer regelrecht raus und zwar im doppelten Sinn: Sowohl physisch aus

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