Die im Vorjahr seitens der ungarischen Konsumentenschutzbehörde über den Billigflieger Ryanair verhängte Geldstrafe wurde von einem Gericht in Budapest aufgehoben. Weil der Carrier die von der Orban-Regierung eingeführte Sondersteuer an die Passagiere weitergereicht hatte, wurde dieser zunächst mit 763.000 Euro „bestraft“.
Unter anderem zur Aufbesserung des desolaten Staatshaushalts hat Ungarns Orban-Regierung eine so genannte Übergewinn-Steuer eingeführt. Verschiedene Branchen, darunter auch die Luftfahrt wurden zusätzlich zur Kasse gebeten. Eigentlich war vorgesehen, dass die Unternehmen die Mehrkosten selbst tragen müssen, jedoch reichte Ryanair diese – auch nachträglich – an die Fluggäste weiter.
Mit Aussagen wie, dass man „ungarische Familien schützen“ wolle, wurden Politiker aus dem Umfeld von Orban aktiv und dies führte dazu, dass gegen den Carrier eine Geldstrafe in der Höhe von 763.000 Euro verhängt wurde. Dagegen zog Ryanair bereits im August 2022 vor Gericht und nun entschied ein Gericht, dass die Strafe nichtig ist.
Unter anderem wurde festgestellt, dass die Weitergabe der Steuer im Einklang mit internationalen Luftfahrtverträgen und dem EU-Recht ist. Weiters urteilte das Gericht, dass im Vorfeld die Verfahrensrechte der Fluggesellschaft verletzt worden wäre. Ryanair schreibt dazu: „Das Urteil des ungarischen Gerichts steht im Einklang mit dem EU-Recht, das allen Fluggesellschaften die Freiheit garantiert, Preise festzulegen und Steuern rückwirkend auf die Verbraucher abzuwälzen“.