Aeroflot stockt “westliche Flotte” weiter auf

Airbus A320 (Foto: Jan Gruber).
Airbus A320 (Foto: Jan Gruber).

Aeroflot stockt “westliche Flotte” weiter auf

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Russlands staatliche Fluggesellschaft Aeroflot baut ihre Flotte um zwei Maschinen aus. Dabei handelt es sich nicht etwa um Fluggerät aus lokaler Produktion, sondern um zwei Boeing 737-900ER, die zunächst auf dem AOC der Tochtergesellschaft Rossiya registriert werden sollen. Von Airbus will man 199 Millionen Euro zurückbekommen haben und verhandelt mit westlichen Lessoren über den Kauf von 47 Flugzeugen. 

Laut lokalen Medienberichten stammen die beiden Flugzeuge aus dem Bestand der staatseigenen Leasinggesellschaft GTLK. Diese ist von westlichen Sanktionen betroffen. Die beiden Boeing 737-900ER sollen aus dem Bestand des Lessors stammen, berichten lokale Medien.  

Erst im März 2023 sorgte man für weltweites Aufsehen, denn zwei Boeing 737-900ER, die vormals bei Lion Air im Einsatz waren, wurden nach Moskau-DME überstellt und das ungeachtet der westlichen Sanktionen. Der Hintergrund ist aber recht einfach: Die beiden Flugzeuge, die als PK-LPY bzw. PK-LPW registriert waren, befinden sich im Eigentum von GTLK. Es handelte sich um eine branchenübliche Rückgabe an den Leasinggeber, wenngleich dies seitens russischer Airlines, sofern es um westliches Fluggerät geht, seit dem Einmarsch in die Ukraine eher der absolute Ausnahmefall geworden ist. Sogar die Zustimmung des Kremls ist erforderlich. Diese wurde bei Boeing 737-Max von S7-Airlines sogar erteilt

Aeroflot will von Airbus 199 Millionen U.S.-Dollar zurückbekommen haben 

Laut einem Bericht der russischen Nachrichtenagentur Tass habe sich Aeroflot bereits im Dezember 2022 mit dem europäischen Flugzeugbauer Airbus auf die Rückzahlung bereits geleisteter Anzahlungen geeinigt. Firmenchef Sergei Vladimirovich Alexandrovsky wird unter anderem damit zitiert, dass man rund 199 Millionen U.S.-Dollar zurückbekommen habe und sich in Verhandlungen über weitere Erstattungen befinde. Es soll dabei um Anzahlungen für Flugzeuge, die Airbus, Boeing und andere Hersteller aufgrund der Sanktionen, die nach dem kriegerischen Überfall auf die Ukraine, gegen Russland eingeführt wurden, gehen.  

Bemerkenswert ist aber, dass Airbus die Meldung der Agentur Tass ausdrücklich nicht kommentieren wollte. Daher ist es nicht möglich den tatsächlichen Wahrheitsgehalt zu verifizieren. Besonders seit dem Beginn des Krieges gegen die Ukraine haben sich immer wieder russische Agenturmeldungen als nichtzutreffend erwiesen. 

Aeroflot will Leasinggebern 47 Maschinen abkaufen 

Die ebenfalls in der Russischen Föderation ansässige Agentur Interfax behauptet unter Berufung auf den Aeroflot-Geschäftsführer, dass man momentan dabei wäre 47 Jets von westlichen Leasinggebern zu kaufen. Es handelt sich ausschließlich um Maschinen, die vertragswidrig nicht zurückgegeben wurden. Die Verhandlungen würden sich kompliziert gestalten. Dabei soll die staatliche Airline aber kein Einzelfall sein: “Ich weiß, dass auch andere Fluggesellschaften mit Leasinggebern über die Versicherungsabwicklung kommunizieren. Höchstwahrscheinlich werden sie den Weg einschlagen, ihr eigenes Captive-Leasing zu schaffen”, so der Manager gegenüber Interfax. 

Die Sanktionen, die unter anderem die Europäische Union und die USA praktizieren, sind durchaus streng. Allerdings schaffen es russische Carrier durchaus diese zu umgehen, indem Ersatzteile über “Zwischenhändler” in der Türkei, Indien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und anderen Staaten bezogen werden. Künftig will man diese selbst produzieren und nutzt dabei auch Knowhow aus dem Iran. Auch gab es hinsichtlich Leasinggebern bislang eine Ausnahme: Bei so genanntem Finanzierungsleasing ist es unter bestimmten Umständen möglich, dass die Maschinen trotz Sanktionen nach Russland verkauft werden dürfen. Bei Operating-Leasing ist das nicht der Fall und unter anderem in der EU müssen die Verträge eigentlich aufgelöst werden. Mit wenigen Ausnahmen scheitert dies am Umstand, dass der Kreml eigene Gesetze erlassen hat, die die Rückgabe verhindert. Dies hat zur Folge, dass russische Carrier das betroffene Fluggerät, das ohne Zustimmung der Eigentümer ins RA-Register überführt wurde, tunlichst nicht in Staaten einsetzen, in denen die Pfändung drohen könnte. 

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