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Austrian Airlines besetzt Management-Positionen neu

Im Rahmen des aktuellen Strategieprogramms hat Austrian Airlines bereits die Zusammenlegung von Unternehmensbereichen angekündigt, um Synergien innerhalb des Unternehmens besser zu nutzen und Führungspositionen zu reduzieren. Nun wurden der Marketing & Produkt-Bereich der rot-weiß-roten Airline zusammengelegt. Die Leitung des neuen Bereichs Austrian Brand Experience wird ab 1. Februar 2021 Sebastian Lüttmann übernehmen. Lüttmann, der aktuell noch die Passagierbetreuung und Flugzeugabfertigung von Austrian Airlines in Wien leitet, ist damit zukünftig für das gesamte Marketing sowie Produktmanagement der österreichischen Airline verantwortlich. Die beiden Bereiche Erlössteuerung sowie Netzplanung werden ebenfalls zusammengelegt. Der aktuelle Chef der Netzplanung Robert Heusmann wird ab 1. Februar 2021 die Leitung des neu gegründeten Bereiches „Network Management & Revenue Steering“ übernehmen. Heusmann zeichnet somit für die Netzwerkplanung sowie auch die Steuerung der Preise und Erlöse bei Austrian Airlines verantwortlich. Austrian Airlines Vorstandsmitglied Andreas Otto dazu: „Ich freue mich, dass wir mit Sebastian Lüttmann und Robert Heusmann zwei erfahrene Manager aus dem eigenen Haus für neue Positionen gewinnen konnten. Sie gehen den nächsten Karriereschritt in einer äußerst herausfordernden Zeit. Beide sind krisenerprobt und werden mit ihrer Expertise die Neuaufstellung und Modernisierung unserer Austrian Airlines vorantreiben.“ Sebastian Lüttmann (40) übernahm nach seiner Ausbildung zum Luftverkehrskaufmann sowie dem Studium der internationalen Betriebswirtschaftslehre im Jahr 2005 als Referent für Controlling seinen ersten Job bei Lufthansa in Frankfurt. In seiner 11-jährigen Karriere bei Lufthansa war er unter anderem als Assistent des Vorstands Hub Frankfurt & Flight Operations tätig. 2011 wechselte Sebastian Lüttmann in den Bereich Airport Operations and Services nach New York. Bis 2015

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Altenrhein kooperiert mit DroneShield Ltd.

Um die Sicherheit im Luftraum auszubauen, hat der Flughafen St.Gallen-Altenrhein eine Kooperation mit dem australischen Unternehmen DroneShield Ltd ausgearbeitet. In den letzten Jahren ist die Anzahl Drohnen im Luftraum enorm gewachsen. Diese Flugobjekte können eine Gefahr für den allgemeinen Flugverkehr darstellen. Viele Flughäfen stehen dieser Gefahr nahezu blind gegenüber. Sie sind auf Ferngläser angewiesen, um eine drohende Gefahr durch Drohnen erkennen zu können. Sicherheit hat für die Geschäftsleitung des Flughafens St.Gallen-Altenrhein oberste Priorität. Sie hat sich daher entschieden, diesen blinden Fleck abzubauen und der potenziellen Gefahr für den an- und abfliegenden Luftverkehr entgegenzuwirken. Als erster Flughafen der Schweiz hat sich der Flughafen St.Gallen-Altenrhein dafür entschieden, ein Drohnendetektionssystem zu installieren. In Zusammenarbeit mit der Firma DroneShield Ltd wurde dies im September aufgebaut. Das Unternehmen DroneShield, mit Hauptsitz in Sydney Australien, ist auf Detektion und Abwehr von Drohnen spezialisiert. Hierzu wurde an verschiedenen Orten auf dem Flughafenareal Sensorik installiert. Das System arbeitet rein passiv und dadurch, dass keine Strahlung ausgesendet wird, besteht keinerlei Beeinflussung anderer Systeme am Flughafen oder in seiner Umgebung. Nach Wochen der Erprobung und Kalibrierung ist das System nun operativ. Sobald Signale von Drohnen detektiert werden erhält der Flugverkehrsleiter einen Alarm und sieht auf seinem Bildschirm die Position und ein Live-Videobild der Drohne. Diese Informationen sind essentiell, um die Gefahr zu erkennen und notwendige Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen.

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ÖAMTC: Beim Drohnen-Kauf gibt es einiges zu beachten

Bereits seit einigen Jahren stehen Drohnen auf den Wunschzetteln ganz oben. „Doch Vorsicht, Drohnen sind viel mehr als ein Spielzeug“, weiß ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. „Deshalb gibt es auch einige rechtliche Vorgaben, die den Drohnen die Flügel stutzen.“ Aus diesem Grund ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld genau zu überlegen, welche Drohne man wem schenken möchte. „So sind beispielsweise für alle Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht ab 2021 eine verpflichtende Registrierung sowie ein Drohnenführerschein erforderlich“, erklärt Hetzendorfer. „Und diesen Führerschein kann man nicht mitschenken. Den muss der Beschenkte selbst absolvieren.“ Außerdem fallen durch die notwendige Registrierung sowie die Drohnenversicherung zusätzliche Kosten an – auch daran will gedacht sein. Gerade wenn man Kinder mit einer Drohne überraschen möchte, gilt es noch einen weiteren wesentlichen Punkt zu beachten. „Mit wenigen Ausnahmen – z. B. reine Spielzeugdrohnen oder Eigenbau-Drohnen bis 250 g – gibt es ein Mindestalter von 16 Jahren“, so der Experte des Mobilitätsclubs. „Erst ab diesem Alter darf man ohne Aufsicht durch einen Piloten, der alle notwendigen Kompetenznachweise hat, eine Drohne steuern.“ Ausschlaggebend für die Kategorisierung und somit für Vorschriften, die man einhalten muss, ist in der Regel das Abfluggewicht der Drohne. Je schwerer das Fluggerät, desto höher die Anforderungen an den Piloten. Hetzendorfer, der selbst erfahrener Drohnenpilot ist, hat noch einen Tipp für angehende Drohnenpiloten: „Der Winter ist nicht unbedingt die ideale Zeit um Drohne fliegen zu lernen. Propeller können vereisen, Akkus werden schneller leer und mit kalten Fingern macht es auch nur halb so viel Spaß.“ Neue Drohnenvorschriften ab

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ÖAMTC: Diese Rechte haben Reisende im Dezember 2020

Ein vorweihnachtliches Shopping-Wochenende in New York oder eine Fernreise zum Jahresende – was in den Vorjahren problemlos ging, ist nun durch die pandemiebedingten Maßnahmen unmöglich. Der österreichische Autofahrerclub ÖAMTC informiert in einem Gastbeitrag über die Möglichkeiten, die Individual- und Pauschalreisende haben. „Während des aktuellen Lockdowns darf eine Auslandsreise, sofern sie aufgrund zahlreicher Einreisebeschränkungen überhaupt möglich wäre, nur dann unternommen werden, wenn sie den Zwecken dient, zu welchen man die Wohnung verlassen darf. Das sind etwa berufliche Zwecke oder eine akut notwendige ärztliche Behandlung“, stellt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner klar. „Auch eine Reise oder ein Tagesausflug innerhalb Österreichs werden eher nicht vom Zweck der Covid19-Notmaßnahmen-Verordnung umfasst sein, wenn das zu Recht bestehende Grundbedürfnis auf Aufenthalt und Erholung im Freien auch in der Nähe gestillt werden kann.“ Zu bedenken ist auch, dass viele Beherbergungsbetriebe geschlossen sind. Außerdem rät das Außenministerium dringend von nicht notwendigen, vor allem touristischen, Reisen ab. Hat man für Dezember, nach Ende des Lockdowns in Österreich, eine Pauschalreise gebucht, gilt Folgendes: „Ein kostenloses Storno einer Pauschalreise ist möglich, wenn Urlaubsantritt und Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die Reise oder der Transport an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt sind. Liegt das Reiseziel jedoch nicht in einer zum Reiseantritt von der Pandemie betroffenen Region oder geht der Urlaub erst in einigen Wochen los, heißt es noch zuwarten“, sagt die ÖAMTC-Juristin. „Auch wenn die Gerichte erst in Zukunft zu den besonderen Umständen rund um die Corona-Pandemie Klarheit geben können – wir gehen davon aus, dass eine Fernreise zu Weihnachten unmöglich sein wird. Denn

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Offener Brief: Reisebüros während Lockdown nicht behördlich geschlossen trotz Reiseverbot für touristische Zwecke

Aviation Direct veröffentlicht auf Ersuchen der zeichnenden Verbände den nachstehenden offenen Brief kostenfrei. Dieser ist kein Teil des redaktionellen Angebots. Für den Inhalt sind ausschließlich die zeichnenden Verfasser verantwortlich: „Sehr geehrter Hr. Bundeskanzler Kurz,Sehr geehrter Hr. Vizekanzler Kogler,Sehr geehrter Hr. Finanzminister Blümel,Sehr geehrte Fr. Tourismusministerin Köstinger, wir sind fassungslos, entsetzt und mehr als verzweifelt! Seit Freitagabend rufen uns laufend Reiseunternehmen an, heute früh haben wir von der WKO erfahren, dass die Reisebranche scheinbar nicht behördlich geschlossen wird ab 17.11.20 und somit keine Umsatzersatz Entschädigung bekommt. Die Reisebranche mit über 2500 Unternehmen hat für abgesagte Reisen aufgrund von Covid 19 ALLE GELDER an die Kunden erstattet. Das bedeutet, daß die Reisebranche zusätzlich zum 95% Umsatzausfall seit März dieses Jahres, auch die Kosten vom Vorjahr noch zusätzlich beglichen hat. Seit knapp 9 Monaten sind wir Interessensvertreter (ÖVT/ÖRV/WKO) laufend mit dem BMF und mit BMLRT in Kontakt, auch das Kabinett des Herrn Vizekanzlers haben wir einige Male um Unterstützung ersucht. Sehr geehrter Hr. Bundeskanzler, Sie haben uns persönlich am 18.06.2020 im Videocall die Unterstützung speziell für die Reisebranche fix zugesagt. Seitdem ist es ein Hin-und Her zwischen BMF und der EU Kommission, alleine was den FKZ betrifft. Unabhängig davon, hat die Reisebranche bis jetzt keine Umsätze, da Reisen bis dato nicht gebucht werden dürfen bzw. können und wird in absehbarer Zeit auch keine Umsätze machen können. Davon ist nicht nur das Outgoing Geschäft, sondern auch der Incoming Bereich betroffen. Von den knapp 5 Milliarden Euro Umsatz entfallen nicht weniger als 30% auf das

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Marktforschung: Österreicher halten sich mit Winterurlauben zurück

Die Sommersaison brachte der Touristik und den Fluggesellschaften starke Rückgänge, doch kam man in vielen Regionen mit dem sprichwörtlichen “blauen Auge” davon. Doch was machen die Österreicher im Winter? Mit dieser Frage befasste sich das Marktforschungsinstitut Marketagent. Insgesamt ist die Motivation für eine Reise in der heimischen Bevölkerung eher gedämpft. Am sichersten fühlen sich die Urlaubsfreudigen noch innerhalb der österreichischen Grenzen. Eine fixe Buchung einer Urlaubsdestination galt für die meisten jedoch bisher als zu riskantes Unterfangen und auch die Infektionsgefahr ist omnipräsent. Befragt wurden nach Angaben des Instituts 500 Personen. So unvorhersehbar der weitere Verlauf der derzeitigen Corona-Situation ist, so unsicher zeigen sich die Österreicher in Hinblick auf ihre Urlaubsplanung in diesem Winter. Das Virus schwebt wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der heimischen Bevölkerung und erschwert zukunftsgerichtete Vorhaben immens. “Wenig verwunderlich ist also, dass sich die Befragten in Hinblick auf ihre Urlaubsplanung und speziell das Tätigen einer Buchung in Zurückhaltung üben”, gewährt Marketagent-Geschäftsführer Thomas Schwabl einen ersten Einblick in die Ergebnisse. Für das übrige Drittel der heimischen Bevölkerung ist es aktuell durchaus vorstellbar, in dieser Saison zu verreisen, doch nur jeder Zehnte lässt sich durch nichts davon abbringen. Der Geschlechtervergleich zeigt zudem, dass Männer verstärkt zum Urlaub tendieren (36,5%), während der Großteil der Frauen in diesem Jahr getrost darauf verzichten kann (28,3%). Unter jenen, die voraussichtlich auf Urlaub fahren, lautet die Devise: Zuhause ist es doch am schönsten. Sie sind zu 90 Prozent in Österreich anzutreffen, vereinzelt sind Reisen in Österreichs Nachbarstaaten Italien, Deutschland und Schweiz bzw. in andere

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ÖAMTC gibt Tipps für Reisen im „Corona-Herbst“

Eine spontane Städtereise bzw. ein Urlaub in den ersten österreichweit einheitlichen Herbstferien – all das ist angesichts vielerorts hoher Infektionszahlen und verschärfter Einreisebestimmungen schwierig. Viele Länder verhängen Reisewarnungen für Österreich bzw. einzelne Bundesländer – was die Einreise für Österreicher in viele Länder Europas erschwert.  „Wer ins Ausland verreisen möchte, sollte sich unbedingt kurzfristig vorab über die aktuellen Bestimmungen informieren, für wen wo welche Regeln gelten“, empfiehlt ÖAMTC-Touristiker Benjamin Hetzendorfer. „Generell ist ausschlaggebend, wo man sich in den letzten zehn bis 14 Tagen vor der Einreise aufgehalten hat.“ Wichtig ist auch: Wird ein negativer Covid-19-Test verlangt, wird im Ausland meist nur der von Laboren durchgeführte molekularbiologische Test auf Sars-CoV-2 (PCR-Test) akzeptiert – Antikörpertests oder Gurgeltests hingegen in der Regel nicht. „Wie die jeweiligen Regelungen überwacht werden, ist von Land zu Land unterschiedlich. Fast überall gibt es derzeit verstärkt Grenzkontrollen, meist wird bei der Einreise stichprobenartig kontrolliert“, weiß der Experte des Mobilitätsclubs. „Es wird vor allem auf Selbstverantwortung gesetzt.“ Aber Achtung: Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen drohen hohe Strafen. Deutschland plant ab 15. Oktober Reise-Registrierung, ohne Negativ-Test ist Meldung bei dortigem Gesundheitsamt nötig Für touristische Reisen nach Deutschland benötigen Reisende aus den Risikogebieten Wien, Tirol und Vorarlberg einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Achtung: Hier gilt stets der Zeitpunkt der Ausstellung des Testergebnisses. Wer keinen negativen Test vorweisen kann, muss sich stattdessen sofort nach der Einreise beim Gesundheitsamt der Reisedestination melden und eine 14-tägige häusliche Quarantäne antreten. Währenddessen kann man sich vor Ort einem kostenlosen Test unterziehen und

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„Gut’s Nächtle“ für Lauda-Basis Stuttgart

Die Ryanair-Flugnummer FR 3310 hat für die Stuttgarter Lauda-Crews eine besondere Bedeutung, denn das war’s dann. Schluss, Aus und vorbei. Der letzte kommerzielle Linienflug, der mit einem Lauda-Airbus A320 durchgeführt wurde, hob um 16 Uhr 20 in Richtung Malaga, also ins –nach der Definition des Robert-Koch-Instituts – Risikogebiet. Die Kündigung haben bereits alle im Sommer bekommen, jedoch neue Jobs hat so gut wie niemand. Video-Impressionen vom letzten kommerziellen Lauda-Start der Basis Stuttgart:Sollte das Video nicht angezeigt werden, so kann es auch unter diesem Link abgerufen werden. Die meisten Stuttgarter Lauda-Piloten und –Flugbegleiter werden nun Kunden des deutschen Arbeitsamts und die Aussichten auf einen neuen fliegenden Arbeitsplatz sind angesichts der Corona-Pandemie und der momentan miesen Marktlage denkbar schlecht. Entsprechend tief sitzen Wut, Enttäuschung und durchaus auch Hass, wenn zwei Namen fallen: Ryanair und Michael O’Leary. Der irische Lowcoster war bereits vor der Übernahme der Laudamotion am Flughafen Stuttgart tätig, doch glücklich wurde man nie. Der schwäbische Markt hielt nicht viel von Ryanair, von der man ja so viel schlechtes in der Zeitung liest und dementsprechend war die Performance nicht sonderlich berauschend. Da kam der Name des zwischenzeitlich verstorbenen Mannes mit der roten Kappe gerade recht, denn Niki Lauda hatte in Deutschland – wohl bedingt durch seine RTL-Auftritte – einen ausgezeichneten Ruf. Dementsprechend schnell handelten die Iren und zogen die Marke Ryanair aus Stuttgart zurück und pushten dort das Lauda-Brand. Man pflasterte am Airport gefühlt jede verfügbare Werbefläche voll und leistete sich mit dem Terminal 1-West sogar einen exklusiv genutzten Check-In-Bereich. Dass

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Infektionen: Auch Dänemark sperrt Österreicher aus

Österreich wird nun von einem weiteren Land als Risikogebiet eingestuft: Dänemark setzte neben der Alpenrepublik auch die Niederlande und Portugal auf die “rote Liste”. Die Bundeshauptstadt Wien wird bereits seit einigen Tagen seitens des Serum Instituts rot eingestuft. Das hat nun erhebliche Folgen, wie das österreichische Außenministerium erklärt: Am 19. September 2020 (Mitternacht) ist die Einreise aus Österreich nur noch aus besonderen Gründen möglich. Für touristische Zwecke ist dies nicht mehr möglich. Nähere Informationen zu den derzeitigen Bestimmungen Dänemarks hat die lokale Polizei unter diesem Link bereitgestellt. Eventuelle Auswirkungen auf das Flugangebot ab österreichischen Airports sind derzeit noch nicht absehbar. Die Anbieter erklärten auf Anfrage sinngemäß einheitlich, dass die weiteren Entwicklungen – insbesondere im Blick auf die Nachfrage und Buchungszahlen – beobachtet werden und eventuelle Entscheidungen danach ausgerichtet werden. Flüge zwischen Österreich und Dänemark bieten unter anderem Wizzair, Ryanair/Lauda und Austrian Airlines an. (Autor:Dieser Beitrag wurde von Michael Müller verfasst.)

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Reisen in Zeiten von Corona: ÖAMTC-Experte gibt Tipps

Die Covid19-Pandemie sorgt heuer für „besondere Umstände“, sowohl vor als auch während der geplanten Urlaubsreise. Daher ist eine umfassende Reisevorbereitung unerlässlich: Genaue Informationen über die aktuellen Bestimmungen bezüglich Einreise und den Regeln vor Ort sind sehr wichtig. Für viele beliebte Urlaubsziele gibt es derzeit eine Reisewarnung. Ein unbeschwerter Urlaub ist dann kaum möglich, da es vor Ort zu starken Einschränkungen kommen kann und die Einreise nach Österreich nur mit negativem PCR-Test bzw. anschließender Selbstisolation möglich ist. In einigen Urlaubsdestinationen ist bereits vor Reiseantritt eine „Online-Registrierung“ durchzuführen, mit Kontrollen und Gesundheitschecks muss an Flughäfen aber auch an vielen Grenzübergängen jederzeit gerechnet werden. Nationale und regionale Unterschiede gibt es auch bei den Bestimmungen bezüglich Maskenpflicht, Mindestabstand oder den Regeln für Fahrgemeinschaften, und bei Verstößen drohen teilweise empfindliche Strafen. Die wichtigsten Bestimmungen zu den Einreisemodalitäten und den Regeln vor Ort hat der ÖAMTC unter oeamtc.at/urlaubsservice zusammengefasst. Dort findet man auch eine Übersichtskarte, die zeigt, wohin touristische Reisen unter welchen Bedingungen derzeit möglich sind. Außerdem haben die Juristen des Mobilitätsclubs die häufigsten Fragen zum Thema Reisen in Zeiten der Corona-Krise gesammelt, zu finden unter: www.oeamtc.at/coronavirus-faq-reiserecht. Dieser Gastbeitrag wurde von Benjamin Hetzendorfer, Touristik-Experte des ÖAMTC, verfasst.

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