EU-Generalanwalt: Reiseveranstalter haften für Vergewaltigungen durch Hotelpersonal
Der EU-Generalanwalt vertritt die Ansicht, dass Reiseveranstalter für Vergewaltigungen, die durch das Personal von Hotels begangen werden, zur Haftung herangezogen werden können. Unter der Geschäftszahl C‑578/19 wird derzeit vor dem EuGH ein entsprechender Fall verhandelt.