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EASA erlässt einheitliche Promillegrenze für fliegendes Personal

Alkohol und Flugbesatzungen sind eigentlich zwei Worte, die sich gegenseitig ausschließen müssen. Leider kommt es immer wieder – auch in Österreich und Deutschland – vor, dass Flugbegleiter und Piloten nicht nüchtern ihren Dienst versehen. Das muss jedoch nicht zwangsläufig an ernsthaften Problemen liegen, sondern manchmal wird – beispielsweise nach einer Geburtstagsfeier – auch nur die Zeit, der der Körper zum Abbau des Alkohols benötigt unterschätzt. Grundsätzlich ist der Kapitän verantwortlich für das Verhalten der gesamten Besatzung und hat laut Austro Control “im Falle einer Alkoholisierung seiner Crew entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das ist vergleichbar mit einem Arbeitgeber, der mit einem alkoholisierten Mitarbeiter umzugehen hat”. Während die Promillegrenzen im Straßenverkehr klar definiert sind, ist das in der Luftfahrt momentan ein wenig anders, wie ein Sprecher der Austro Control erläutert: “Luftfahrtrechtlich kommt derzeit der §171 LFG zur Anwendung, der aber ausschließlich die Alkoholisierung des Piloten selbst betrifft. Der §171 LFG sieht ein Verbot von Flügen bei Gefährdung der Sicherheit in der Luftfahrt vor und enthält eine allgemeine Definition zur Alkoholisierung – „…wenn der verantwortliche Pilot sich offensichtlich in einem durch Alkohol, Drogen oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet“ – ohne spezifisches Limit.” Allerdings können die Behörden in begründeten Verdachtsfällen handeln und sofortige Maßnahmen ergreifen. Gelegentlich werden im Rahmen der so genannten Ramp-Checks, die ungefähr den Zweck einer allgemeinen Verkehrskontrolle im Straßenverkehr erfüllen, auch Alkoholtestungen durchgeführt. Dafür muss es keinen konkreten Verdacht geben, denn die Beamten sind befugt, genau wie bei Autofahrern, eine spontane Kontrolle durchzuführen. Selbstverständlich gibt es auch hier Rechte für Betroffene,

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Brüssel mit 120 Zielen – Innsbruck hängt in der Luft

Der Flughafen Brüssel geht mit 120 Destinationen in den Winterflugplan. Trotz Corona-Pandemie befinden sich darunter möglicherweise auch neue Ziele wie Kittila, Kuusamo und Innsbruck. Deren Aufnahme hängt allerdings von der weiteren Entwicklung der Krise ab. Die Air France-KLM-Billigtochter Transavia hat noch nicht final darüber entschieden, ob die “Schifahrerstrecke” nach Tirol aufgenommen wird oder nicht. Hintergrund ist die Reisewarnung, die Belgien ausgesprochen hat. Diese hat zur Folge, dass bei der Rückkehr eine Quarantäne blühen könnte. Das wirkt sich selbstredend enorm nachteilig auf die Nachfrage aus. Transavia beobachtet daher die weiteren Entwicklungen und wird zu einem späten Zeitpunkt über Hops oder Drops bezüglich Brüssel-Innsbruck entscheiden. Homebase-Carrier Brussels Airlines bietet im Winterflugplan 2020/21 nach aktuellem Planungsstand 50 Ziele, davon 16 Langstreckendestinationen, an. Tuifly Belgium hat derzeit 30 Ziele im Programm. Insgesamt planen 40 Fluggesellschaften wöchentlich 450 Verbindungen ab Brüssel zu 120 Destinationen durchzuführen. In welchem Umfang möglicherweise aufgrund der Pandemie-Entwicklungen reduziert werden muss, ist momentan nicht abschätzbar. Die Lage verändert sich in ganz Europa Woche für Woche, manchmal sogar täglich.

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EU-Kommission schafft Antigen-Schnelltests für den Reisesektor an

Die EU-Kommission nimmt nun 100 Millionen Euro für die Anschaffung von Corona-Schnelltests in die Hand. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) nannte explizit „Reisen“ als geplantes Einsatzgebiet. Bis zu 22 Millionen Schnelltests können nach Angaben der Politikerin mit den Finanzmitteln angekauft werden. Mit der Ankündigung der EU-Kommission kommt nun nach und nach Schwung in die Debatte rund um Antigen-Tests. Sowohl Flughäfen als auch Airlines und die Touristik drängen auf die Einführung dieser als Ersatz für den derzeit praktizierten Flickenteppich an Einreise- und Quarantänebestimmungen. Nur wer negativ ist darf ins Flugzeug einsteigen bzw. auf dem Landweg die Grenze übertreten. Die Kosten der Schnelltests liegen in etwa bei zehn bis 15 Euro und liefern in etwa einer Viertelstunde ein Ergebnis. Griechenland setzte erst vor wenigen Tagen auf EU-Ebene eine Initiative, um Corona-Schnelltests zumindest innerhalb des Schengengebiets vereinbaren zu können. Ursula von der Leyen scheint dies nun zu unterstützen und hält Antigen-Tests vor dem Einsteigen für sinnvoll. Lufthansa-Chef Carsten Spohr begrüßt in einer ersten Reaktion das Vorhaben der Kommission, sagte gegenüber dem Tagesspiegel aber auch, dass er hofft, dass beispielsweise mit asiatischen Ländern und den USA ein solches Verfahren vereinbart werden kann. Der Gedanke der Airlines ist simpel: So könnte der Flugverkehr weitgehend ohne Quarantäne und sonstige Schikanen wieder zum Laufen kommen. Bei der Lufthansa Group und anderen Fluggesellschaften gibt es sehr konkrete Projekte. Beispielsweise starteten der Flughafen Wien und Austrian Airlines am Freitag eine entsprechende Pilotphase – Aviation Direct berichtete. Bis es zu einer Einigung auf EU-Ebene kommt, wird es allerdings noch

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AUA und Eurowings schrumpfen temporär stark

Aufgrund der neuerlich enorm starken Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Buchungszahlen nahezu aller Fluggesellschaften, beschloss die Lufthansa Group drastische Kapazitätsrücknahmen über den Winter. Davon sind alle Passagierflugbetriebe des Konzerns betroffen, doch wohl am stärksten wird der Rotstift bei Eurowings angesetzt. Keine andere Airline reduzierte bislang den Österreich-Deutschland-Verkehr so stark wie die Lufthansa-Billigtochter. Die Kernursache ist dabei unbestritten die Reisewarnung der Deutschen, die zur Quarantänepflicht führen kann. Ab 8. November 2020 will die Bundesrepublik auch Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, fünf Tage absondern. Das sind – sarkastisch ausgedrückt – grandiose Aussichten für den Verkehr zwischen den beiden Staaten, denn dieser weist einen sehr hohen Privatkundenanteil auf. Dieser bricht nach und nach weg, wobei der Anteil der Geschäftsreisenden ohnehin – im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie – sehr niedrig ist. Anders ausgedrückt: Selbst die kleinsten Maschinen, die Eurowings zu Verfügung hat, sind zu groß. Mit Airbus A319 können viele Strecken bzw. Frequenzen nicht mehr rentabel betrieben werden. Offenbar rächt sich bei Eurowings nun, dass man zu Beginn der Corona-Pandemie die von der Zeitfracht-Tochter Luftfahrtgesellschaft Walter betriebenen DHC Dash 8-400 „rausgeworfen“ hat. Diese steht sich seither unter anderem auf dem Flughafen Bratislava die Räder platt. Noch ist die Konzernschwester Austrian Airlines im Vorteil, denn diese kann auf die noch vorhandenen Turboprops zurückgreifen. Die Auslastung vieler Flüge ist momentan – unabhängig von der Airline – massiv bedenklich. So sind Maschinen, in denen sich weniger als 20 Passagiere befinden nicht mehr die absolute Ausnahme, sondern leider der Regelfall. Selbstverständlich gibt es positive

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Salzburg: Eurowings streicht das Deutschland-Angebot zusammen

Eigentlich wollte Eurowings im Winterflugplan 2020/21 wieder alle Deutschland-Strecken ab Salzburg bedienen. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in Sachen der Corona-Pandemie kommt es jedoch ganz anders: Vorläufig wird das Angebot äußerst stark reduziert, was insbesondere auch der bevorstehenden Zwangsquarantäne, die Deutschland ab 8. November 2020 einführen will, geschuldet sein dürfte. Düsseldorf wird in den ersten beiden November-Wochen nur an den Verkehrstagen Montag und Freitag angeflogen. Die Verbindung nach Köln/Bonn wird nicht – wie ursprünglich angekündigt – am 1. November 2020 reaktiviert, sondern wurde vorläufig auf den 16. November 2020 verschoben. Derzeit sind vier Umläufe pro Woche buchbar. Die Destination Hamburg wird vorläufig ausgesetzt und soll ab 13. November 2020 – in reduziertem Umfang – wieder angeboten werden. Die Berlin-Strecke wird am 2. November 2020 letztmalig nach Tegel bedient. Zum BER wird Eurowings ab Salzburg nach aktuellem Stand jedoch erst ab 16. November 2020 fliegen. Das „Streichkonzert“ in Salzburg kommt wenig überraschend, denn die Lufthansa-Tochter kürzte bereits vor einigen Wochen das Deutschland-Angebot ab Wien drastisch. Der Passagierrückgang, der aufgrund der deutschen Reisewarnung entstanden ist, ist enorm. Mit der Einführung der deutschen „Zwangsquarantäne“ ist mit weiteren Kürzungen seitens der Airlines zu rechnen.

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Graz: KLM und AUA fahren die Frequenzen zurück

Aufgrund der seitens Deutschlands auch auf die Steiermark ausgedehnten Reisewarnung wird Austrian Airlines ab Graz die erst im Oktober reaktivierten Verbindungen nach Düsseldorf und Stuttgart kürzen. Deutschland verlangt noch bis zum 7. November 2020 von Personen, die aus vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten einreisen, dass als Alternative zur 14-tägigen Quarantäne ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorliegen muss. In der Praxis wird dies jedoch nur sehr selten kontrolliert, da auf der so genannten Aussteigekarte die entsprechende Frage lediglich mit ja oder nein zu beantworten ist. Mit 8. November 2020 sollen sowohl ein elektronisches Einreisesystem als auch eine Zwangsquarantäne eingeführt werden. Ein vorhandener negativer PCR-Test verkürzt dann lediglich die Quarantäne auf fünf Tage – statt zehn Tage. Austrian Airlines wird die Ziele Stuttgart und Düsseldorf ab Graz per 9. November 2020 nur noch dreimal wöchentlich ansteuern. In die Landeshauptstadt Baden-Württembergs geht es an den Verkehrstagen Mittwoch, Donnerstag und Freitag. In jene von Nordrhein-Westfalen jeweils am Montag, Donnerstag und Freitag. Der geänderte AUA-Flugplan auf den beiden Routen ist bereits im Reservierungssystem ersichtlich. Nicht nur ab der Steiermark setzt die Lufthansa-Tochter im Österreich-Deutschland-Verkehr den Rotstift an, sondern auch ab der Homebase Wien. Per Anfang November 2020 werden auf fast allen Routen die Frequenzen reduziert als auch kleineres Fluggerät eingesetzt. Beispielsweise wird man Berlin verstärkt mit DHC Dash 8-400 statt Embraer 195 bedienen. Der Mitbewerber KLM kürzt ebenfalls das Angebot ab Österreich. Die Graz-Amsterdam-Strecke, die erst am 25. Oktober 2020 reaktiviert wurde, wird bereits Anfang November 2020 auf vier wöchentliche

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Slowenien und Ukraine setzen Österreich auf die „rote Liste“

In den letzten Tagen haben mit der Ukraine und Slowenien zwei weitere Staaten die Republik Österreich auf die „rote Liste“ gesetzt. Das hat zur Folge, dass die Einreise ohne Quarantäne nur noch unter Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, erfolgen kann. Beide Länder haben jedoch auch eine ganze Reihe von Ausnahmen. Während die Ukraine ganz Österreich zum Risikogebiet erklärte, nimmt Slowenien das Bundesland Kärnten aus. Das österreichische Außenministerium erklärt bezüglich dem südlichen Nachbarland, dass für den Beginn der 48-stündigen Frist das Datum des Befunds und nicht der Zeitpunkt des Abstrichs relevant ist. Nähere Einzelheiten zu den momentanen Einreise- und Quarantänebestimmungen hat das österreichische Außenministerium unter diesem Link zusammengestellt. Weiters ist es ratsam vor einer geplanten Einreise nach Slowenien auch über die Homepages der dortigen Behörden oder aber per E-Mail oder telefonisch bei der Botschaft Informationen einzuholen. Die Ukraine verlangt – unabhängig davon, ob das Abflugland rot oder grün eingestuft ist – eine Versicherungspolizze, die Covid-19-Erkrankungen auf dem Staatsgebiet abdeckt. Grundsätzlich ist die Einreise aus „roten Ländern“ möglich, wenn eine Quarantäne angetreten wird oder aber eine PCR-Testung durchgeführt. Die Vorlage eines negativen PCR-Befunds, der nicht älter als 48 Stunden ist, entbindet von der Quarantäne und der Verpflichtung die lokale Anti-Corona-App zu installieren. Das österreichische Außenministerium hat unter diesem Link Informationen bereitgestellt. Im Detail informiert die Ukraine unter diesem Link in verschiedenen Sprachen über die Einreisbestimmungen, Ausnahmen und bietet auch die Möglichkeit an die Versicherung bei verschiedenen Gesellschaften abzuschließen. Aviation Direct berichtete vor einigen Tagen über

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AUA und Flughafen Wien starten Schnelltest-Probephase

Am Freitag starteten der Flughafen Wien und Austrian Airlines die vor einigen Tagen angekündigten Corona-Schnelltests. Die Passagiere des Mittagsflugs konnten freiwillig und kostenfrei daran teilnehmen. In der Testphase, die nun angelaufen ist, können Passagiere ausgewählter AUA-Flüge teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Besonders deutlich weisen der Airport und die österreichische Lufthansa-Tochter darauf hin, dass ein negatives Schnelltest-Ergebnis derzeit noch nicht als „Ersatz“ für einen negativen PCR-Befund, der in vielen Ländern bei der Einreise vorgelegt werden muss, ist. Diesbezüglich ist die Politik am Zug, die dafür noch Genehmigungen, Verordnungen und Abkommen erstellen muss. Innerhalb der Europäischen Union wäre eine Einigung auf EU-Ebene äußerst hilfreich. Doch es wird noch einige Zeit dauern, denn die Debatte steckt noch in den Kinderschuhen. Sobald es grünes Licht von den Behörden gibt, können auch Passagiere anderer Fluggesellschaften die Schnelltestung in Anspruch nehmen. Zu den möglichen Kosten äußerte man sich bislang noch nicht, da es auch in diesem Zusammenhang noch eine politische Diskussion, sowohl in Österreich als auch auf EU-Ebene, gibt. Allerdings sind die Stückkosten beträchtlich niedriger als beim klassischen PCR-Test. „Das Flugzeug ist schon jetzt das sicherste Transportmittel im öffentlichen Verkehr. Dennoch wollen wir mit diesem Testprojekt noch einen Schritt weiter gehen und Flugreisen noch sicherer machen“, erklärt Austrian COO Jens Ritter das Ziel des Projektes. Viele Passagiere beschäftigt womöglich die Frage was passiert, wenn beim Schnelltest vor dem Abflug ein positives Ergebnis herauskommt? Austrian Airlines als Pilotpartner des neuen Verfahrens erklärte, dass eventuelle Kosten für die Umbuchung auf eine spätere Verbindung von der Airline

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Brunner beruft „Runden Tisch“ zu Sozialstandards an Flughäfen ein

Im Verkehrsausschuss des Nationalrats wurde am Donnerstag ein Antrag, den die Flughafen Wien AG gestellt hat, diskutiert. Das Unternehmen beabsichtigt die Entgelte für Starts und Landungen im Jahr 2020 nachträglich auf Null abzusenken. So will man die gebeutelten Fluggesellschaften unterstützen. Die in Wien tätigen Airlines begrüßen das Vorhaben zwar, würden sich aber eher wünschen kostenloses Handling zu bekommen, da dies der größere Kostenblock ist. Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) berichtete im Ausschuss, dass ursprünglich im Nutzerausschuss eine reine Inflationsanpassung beschlossen wurde. Der Antrag der Flughafen Wien AG, der gemäß Flughafenentgeltegesetz notwendig ist, wurde nachträglich aufgrund der Corona-Pandemie eingebracht. Dieser sieht vor die Landegebühren auf Null abzusenken. Ein Abgeordneter der Grünen erkundigte sich für wen das Flughafenentgeltegesetz eigentlich gilt und Brunner erläuterte wie folgt: Es ist auf Airports anzuwenden, die internationalen Luftverkehr betreiben und mehr als 100.000 Passagiere pro Jahr haben. Derzeit trifft dies auf Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz, Linz und Klagenfurt zu. SPÖ-Abgeordneter Stöger brachte ein, dass der Bund momentan keine Möglichkeit habe hinsichtlich der Arbeitsbedingungen regulierend tätig zu werden und dies bei einer Novellierung im Gesetz berücksichtigt werden muss. Brunner kündigte in diesem Zusammenhang einen „runden Tisch“ zu Sozialstandards an Flughäfen an. Dieser wäre bereits geplant.

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Österreich: Mindestabstand in Flugzeugen darf weiterhin unterschritten werden

Am Sonntag, den 25. Oktober 2020 um Mitternacht treten in Österreich die von der Regierung angekündigten Verschärfungen der Coronamaßnahmen in Kraft. So genannte Faceshields und „Kinnvisiere“ sind nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist nicht mehr als Ersatz für Masken erlaubt. Neu ist auch, dass Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können, ein Attest mitführen müssen und dies auf Verlangen zum Beispiel der Exekutive vorlegen müssen. Das Gesundheitsministerium stellt in einer Aussendung klar, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter in Flugzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln unterschritten werden darf. Es wird explizit darauf verwiesen, dass in der Verordnung Maskenpflicht an solchen Orten vorgeschrieben ist. Zwar verlangten so gut wie alle europäischen Flughäfen schon bislang das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Terminals, doch nun ist dies auch in der Verordnung festgehalten und damit vorgeschrieben. Das gilt übrigens auch für U-Bahnstationen, Bahnsteige, Haltestelle und Bahnhöfe sowie deren Verbindungsbauwerke. Neu ist zudem, dass nach der Sperrstunde der Gastronomie alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um einen Gastronomiebetrieb nicht konsumiert werden dürfen. Das gilt auch für Tankstellenshops mit Gastronomielizenz sowie für Imbissstände. Die weiteren Vorschriften sind für Reisende nicht wirklich von Bedeutung, jedoch kann bei Interesse die Verordnung unter diesem Link nachgelesen werden.

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