EuGH bittet Airlines zur Kasse: Streik zählt zu normalem Unternehmensbetrieb
Die Fluggastrechteverordnung deckt auch einen Pilotenstreik ab: Wenn ein Flug wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichen wird oder deutlich verspätet ist, kann der Kunde ein Recht auf Entschädigung haben. Das teilte der Europäische Gerichtshof heute