Nach VKI-Intervention: Wesbahn verzichtet auf drei strittige Klauseln
Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag des Sozialministeriums den privaten Eisenbahnbetreiber Westbahn abgemahnt. Hintergrund ist, dass die VKI-Juristen der Ansicht sind, dass drei Klauseln in den Beförderungsbedingungen unzulässig sind. Das Beförderungsunternehmen hat eine Unterlassungserklärung